Der Schweizerische Städteverband hat zur Abstimmungsvorlage über die IV-Zusatz-finanzierung einstimmig die Ja-Parole gefasst. Die vorübergehende Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zugunsten der Invalidenversicherung IV ist aus Sicht der Städte nötig, um die in Schieflage geratene IV zu sanieren und sie auf eine bessere finanzielle Basis zu stellen.
Der Städteverband erachtet die IV-Finanzierung als so wichtig, dass er einer Inkraftsetzung auf 2011 zustimmen kann. Angesichts der Wirtschaftslage dürfte sich diese zeitliche Verschiebung positiv auf die Akzeptanz der Abstimmungsvorlage auswirken.
Für die Städte ist eine zuverlässige und nachhaltig finanzierte Invalidenversicherung von grösster Bedeutung. Im Zusammenspiel der verschiedenen Sozialwerke darf es nicht zu einer Lastenverschiebung von einer auf die nächste Staatsebene kommen. Die Sozialwerke des Bundes müssen deshalb ausreichend finanziert sein, damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen können.
Städte und Gemeinden kommen bereits für einen bedeutenden Teil des schweizerischen Sozialstaats auf. So tragen die Kommunen mit rund 50 % die Hauptlast bei den Ergänzungsleistungen, die an einkommensschwache AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner ausgerichtet werden. Ohne zuverlässige IV-Zusatzfinanzierung besteht die Gefahr, dass die Städte und Gemeinden dafür noch mehr aufwenden müssen. Dies ist nicht tragbar. Deshalb braucht es eine solide Finanzierung der IV mit einem Ja am
27. September!




