Die Neugestaltung des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Nun hat der Bundesrat einen ersten Wirkungsbericht erstellt und darauf basierend Vorschläge für die künftige Ausgestaltung der NFA erarbeitet. Wirkungsanalyse und Finanzierungsvorschlag, die der Bundesrat heute verabschiedet und in die Vernehmlassung gegeben hat, berücksichtigen die Sonderlasten der Städte unzureichend. Die vorgeschlagene Weiterführung der gleich grossen Abgeltung von geographisch- topographischen und sozio-demographischen Sonderlasten lässt sich wissenschaftlich nicht begründen.
Insgesamt betragen die Sonderlasten pro Jahr etwa 5,5 Milliarden Franken. Rund 28 % davon entfallen auf die ländlichen Regionen, 72 % auf städtische Agglomerationen. Die je hälftige Aufteilung des Fonds zur Abgeltung von Sonderlasten (total 700 Millionen Franken) bedeutet, dass von den geographisch-topographischen Sonderlasten etwa 23 % der effektiven Lasten abgedeckt werden, während der sozio-demographische Lastenausgleich lediglich gut 8 % der Lasten abdeckt. Ländliche und Berggebiete werden also gegenüber urbanen Räumen deutlich mehr entlastet.
Der Städteverband fordert den Bundesrat auf, den Lastenausgleich besser an den tatsächlich bestehenden Lasten zu orientieren. Konkret richten die Städte folgende Forderungen an den Bundesrat:




