Ausländerinnen und Ausländer leben vorwiegend in den Städten. In ihrer grossen Mehrheit sind sie gut integriert und leisten einen wertvollen Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Die Minderheit ausländischer Staatsangehöriger, die sich nicht an die geltende Rechtsordnung hält, soll dafür, wie alle Bürgerinnen und Bürger, bestraft werden. Dass jedoch Ausländerinnen und Ausländer automatisch das Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie bestimmte Straftaten begangen oder missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben, widerspricht aus Sicht der Städte verfassungs- und völkerrechtlichen Grundsätzen sowie dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Deshalb empfiehlt der Städteverband ein Nein zur Ausschaffungs-Initiative.
Ja sagt der Vorstand des Städteverbandes hingegen zum direkten Gegenvorschlag, der verfassungs und völkerrechtskonform ausgestaltet ist. Zudem enthält der Gegenvorschlag einen Verfassungsartikel zur Integrationsförderung und erfüllt damit ein altes Anliegen der städtischen Behörden.




