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8. November 2010
Der Städteverband sagt nein zur Ausschaffungsinitiative, ja zum Gegenvorschlag
Der Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes empfiehlt, die Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer» aus rechtsstaatlichen Gründen abzulehnen. Für den direkten Gegenvorschlag, der insbesondere einen Integrationsartikel enthält, hat der Städteverband die Ja-Parole gefasst.
Ausländerinnen und Ausländer leben vorwiegend in den Städten. In ihrer grossen Mehrheit sind sie gut integriert und leisten einen wertvollen Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Die Minderheit ausländischer Staatsangehöriger, die sich nicht an die geltende Rechtsordnung hält, soll dafür, wie alle Bürgerinnen und Bürger, bestraft werden. Dass jedoch Ausländerinnen und Ausländer automatisch das Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie bestimmte Straftaten begangen oder missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben, widerspricht aus Sicht der Städte verfassungs- und völkerrechtlichen Grundsätzen sowie dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Deshalb empfiehlt der Städteverband ein Nein zur Ausschaffungs-Initiative.

Ja sagt der Vorstand des Städteverbandes hingegen zum direkten Gegenvorschlag, der verfassungs und völkerrechtskonform ausgestaltet ist. Zudem enthält der Gegenvorschlag einen Verfassungsartikel zur Integrationsförderung und erfüllt damit ein altes Anliegen der städtischen Behörden.
Weitere Informationen:
Renate Amstutz, Direktorin SSV, 031 356 32 32
Download Medienmitteilung:
MM 101108 Ausschaffungs-Initiative
Schweizerischer Städteverband
Monbijoustrasse 8
Postfach 8175
CH-3001 Bern
Telefon 031 356 32 32
Fax 031 356 32 33
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