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Leitfaden Mobilfunk für Städte und Gemeinden

Der Bau von Mobilfunkantennen muss meist vielfältige Ansprüche berücksichtigen. Und meistens sind es kommunale Baubehörden, die die Baubewilligungen dafür erteilen. Sie müssen entscheiden im Spannungsfeld umwelt- und planungsrechtlicher Vorgaben, dem Wunsch der Mobilfunkbetreiber nach technisch einwandfreiem Betrieb von Anlagen und Netzen, einer sich rasch wandelnden Technologie, den Forderungen der Bevölkerung nach Schutz vor nichtionisierender Strahlung sowie Ortsbild- und Landschaftsschutz.

Der neue Mobilfunk für Städte und Gemeinden bietet Städten und Gemeinden praktische Hilfe und zeigt zudem Möglichkeiten auf, wie sie die Standorte neuer Mobilfunkanlagen aktiv steuern können. Dieser Leitfaden wurde am 14. Januar 2010 vorgestellt und wurde gemeinsam erarbeitet von verschiedenen Bundesämtern, der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Schweizerischen Städteverband.
>> Leitfaden Mobilfunk
>> Medienmitteilung der BAFU vom 14. Januar 2010
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