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Der Bund muss sich auch 2021 an den Verlusten des Ortsverkehrs beteiligen

1. Juni 2021 – Die städtischen Verkehrsbetriebe rechnen für 2021 pandemiebedingt mit ähnlich tiefen Passagierzahlen wie 2020. Der Städteverband fordert dringend, dass sich wie schon 2020 alle drei Staatsebenen an den Verlusten beteiligen, die sich daraus ergeben. Er unterstützt deshalb die Motion der Verkehrskommission des Nationalrats, die verlangt, dass sich der Bund auch in jenen Bereichen des öffentlichen Verkehrs an der Deckung der durch die Coronapandemie verursachten finanziellen Lücken beteiligt, für die das noch nicht vorgesehen ist – namentlich im Ortsverkehr, im touristischen Verkehr und im Fernverkehr.

Am 3. Juni befindet der Nationalrat darüber, ob sich der Bund 2021 nicht nur selektiv an der Deckung der Verluste beteiligt, die sich aus der anhaltenden Coronapandemie für den öffentlichen Verkehr ergeben. Im vergangenen Jahr hatten die eidgenössischen Räte beschlossen, dass sich der Bund in den Jahren 2020 und 2021 am Ausgleich der ausserordentlichen Mindereinnahmen im regionalen Personenverkehr, im Güterverkehr und im Autoverlade beteiligt. Für den Ortsverkehr und den touristischen Verkehr wurden demgegenüber nur Bundesentschädigungen für das Jahr 2020 beschlossen.

 

Nachdem die Pandemie über das Jahr 2020 hinaus andauert, drängt sich nun auch für das laufende Jahr eine Beteiligung des Bundes an den Verlusten aller Bereiche des öffentlichen Verkehrs dringend auf. Dem Städteverband ist dabei die Berücksichtigung des Ortsverkehrs ein grosses Anliegen. Die Unternehmen, die Ortsverkehr betreiben, rechnen für das laufende Jahr 2021 mit ähnlich tiefen Passagierzahlen und Einnahmen wie im vergangenen Jahr 2020. Gegenüber dem noch nicht durch die Pandemie tangierten Betriebsjahr 2019 ist demnach von einem Rückgang der Passagierzahlen um bis zu 30 Prozent auszugehen und mit Einnahmenverlusten von 20 bis 30 Prozent zu rechnen.

 

Finanzielle Reserven mussten aufgelöst werden – kein Spielraum mehr vorhanden

 

Die Zitrone ist durch die 2020 realisierten Sparmassnahmen und die Auflösung der vorhandenen finanziellen Reserven bei den städtischen Verkehrsbetrieben nun endgültig ausgepresst. Ein Modus unter Beteiligung auch von Bund und Kantonen für den Ausgleich der durch die Pandemie verursachten Mindereinnahmen im Ortsverkehr ist deshalb im laufenden Jahr noch dringender notwendig als 2020. Diese Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass die durch die Pandemie bedingte ausserordentliche Lage länger andauert, als dies zum Zeitpunkt des Beschlusses des Covid-19-ÖV-Gesetzes im vergangenen Sommer erwartet werden musste.

 

Die Städte haben sich damals für die Minimallösung einer von den drei Staatsebenen paritätisch zu tragenden Entschädigungslösung nur für das Jahr 2021 engagiert. Sie sollten für diese Zurückhaltung jetzt nicht bestraft werden, indem die Mindereinnahmen des öffentlichen Ortsverkehrs im Gegensatz zu anderen Bereichen des öffentlichen Verkehrs im laufenden Jahr nicht ausgeglichen werden.

 

Für den Städteverband ist eine Bundesbeteiligung an der Kompensation der Einnahmenausfälle auch im Ortsverkehr aus zwei weiteren Gründen zwingend: Erstens, weil sich nur so nachhaltige Schäden für das Gesamtsystem des öffentlichen Verkehrs verhindern lassen. Und zweitens steht der Bund auch deshalb in der Pflicht, weil er die Gefahrenbeurteilung, die Schutzkonzepte und die Aufrechterhaltung des Angebots ohne Rücksprache mit den Städten und Gemeinden verfügt hat.

 

Gemäss der Statistik des Informationsdienstes des öffentlichen Verkehrs wenden Städte und Gemeinden in der Schweiz in Jahren ohne Pandemie rund eine Milliarde Franken für den Betrieb des öffentlichen Ortsverkehrs auf.

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