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OECD-Steuerreform: Miteinbezug der Städte notwendig

9. Juni 2021 – Die angekündigte Steuerreform der OECD wird sich auf das schweizerische Steuersystem auswirken. Der Bund und die Kantone planen bereits eine Arbeitsgruppe, um mögliche steuerliche Kompensationen für die Unternehmen aufgrund der vorgesehenen globalen Mindeststeuer zu evaluieren. Der Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) fordern einen Einbezug in diese Arbeitsgruppe. Eine Wirkungsevaluation zu den Auswirkungen der STAF-Umsetzung in den Kantonen ist als Entscheidungsgrundlage für zukünftige Steuerreformen zentral.

Die G-7 Finanzminister haben sich auf eine weltweit gültige Steuer auf digitale Dienstleistungen sowie eine Mindestbesteuerung für Konzerne von 15 Prozent geeinigt. In einem nächsten Schritt wird sich nun die OECD mit der geplanten Steuerreform befassen. Obwohl die konkrete Ausgestaltung der Steuerreform noch nicht definitiv ist, scheint eine Einigung auf internationaler Ebene realistisch. Dies wird unweigerlich zu einem Umbau des globalen Steuersystems führen und erhebliche Auswirkungen auf das schweizerische Steuersystem haben. Der Bund und die Kantone planen bereits eine Arbeitsgruppe, um mögliche steuerliche Kompensationen für die Unternehmen aufgrund der vorgesehenen globalen Mindeststeuer zu evaluieren. Der Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) fordern einen Einbezug in diese Arbeitsgruppe, damit die städtischen Anliegen bei der Erarbeitung einer möglichst breit abgestützten Steuerreform rechtzeitig berücksichtigt werden.

 

Neue Reformen bergen die Gefahr von neuen interkantonalen Ungleichheiten. In dieser Arbeitsgruppe müssen zwingend auch Überlegungen zu einer nationalen Steuerharmonisierung gemacht werden – , mit dem Ziel, den Wirtschaftsstandort Schweiz als Gesamtes zu stärken. Diesbezüglich gilt es besonders die wirklichen Stärken unseres Landes hervorzuheben, wie die Sicherheit, gut qualifizierte Arbeitskräfte, Top-Infrastrukturen und die politische Stabilität. Deshalb ist es wichtig, dass Städte und Gemeinden bereits zu Beginn einbezogen werden, damit eine möglichst breit abgestützte Steuerreform aufgleist werden kann. Ansonsten drohen den Städten hohe Steuerausfälle ohne Kompensation, wie dies bereits bei der Unternehmenssteuerreform III der Fall gewesen wäre. Die USR III wurde vom SSV und der KSFD, welche bereits zu diesem Zeitpunkt auf die Problematik der internationalen Auswirkungen aufgrund der gesenkten Gewinnsteuersätze, Patentboxen sowie F&E aufmerksam gemacht hatten, kritisch betrachtet. Die Bedenken der Städte haben zur Ablehnung in der Volksabstimmung beigetragen.

 

Wirkungsevaluation Auswirkungen STAF in den Kantonen: Transparenz zwingend

 

Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) ist im Jahr 2020 die grundlegendste Reform im schweizerischen Steuersystem seit Jahrzehnten in Kraft getreten. Die finanziellen Konsequenzen der STAF spüren die meisten Städte, jedoch in unterschiedlichem Ausmass. Ein bedeutender Grund dafür sind die stark variierende Umsetzung sowie die unterschiedlichen Branchenstrukturen in den Kantonen. Der Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD fordern deshalb zum wiederholten Mal Transparenz: Es braucht ein nationales Monitoring und eine Evaluation zu den Auswirkungen der STAF-Umsetzung in den Kantonen. Dazu braucht es aber zwingend die Mitarbeit von Bund und Kantonen. Nur so lassen sich die finanziellen Auswirkungen für die Städte, Gemeinden und auch die Kantone beziffern, was eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die sich bereits abzeichnenden Reformen bilden wird.

 

Transparenz bei den kantonalen Umsetzungen der neuen steuerlichen Sonderregelungen, ist ein zwingender Schritt und eine dringend nötige vertrauensbildende Massnahme für zukünftige Steuerreformen. Ohne den Miteinbezug der Städte und Gemeinden wird eine Steuerreform in der Schweiz einen schweren Stand haben. Dies zeigen die Erfahrungen aus der Unternehmenssteuerreform III.

Kontakt
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Silvia Steidle, Finanzdirektorin der Stadt Biel, Präsidentin Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren
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