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Bund soll Kitas dauerhaft unterstützen

7. September 2021 – Der Bund soll sich finanziell dauerhaft an der familienexternen Betreuung beteiligen. Dies fordert eine parlamentarische Initiative. Der Städteverband unterstützt diesen Vorstoss. Heute leisten die Städte einen grossen Teil der öffentlichen Finanzierung; der Beitrag der Eltern an die Kitas ist oft enorm hoch.

Ausgangslage

Anfangs Februar 2021 hatte der Bundesrat einen Bericht zur Politik der frühen Kindheit [Medienmitteilung, PDF-Download] vorgelegt. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat daraufhin nach eingehender Diskussion eine parlamentarische Initiative (21.403) eingereicht. Diese verlangt, die auf Bundesebene bereits bestehende, aber 2023 auslaufende Anstossfinanzierung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung in eine dauerhafte und zeitgemässe Lösung umzuwandeln. Nach der Zustimmung ihrer Schwesternkommission (WBK-S), hat die WBK-N eine Subkommission eingesetzt, die bis anfangs 2022 einen konkreten Vorschlag ausarbeiten will, wie diese zeitgemässe Lösung aussehen könnte.

 

Für die Städte ist eine umfassende Politik der frühen Kindheit von zentraler Bedeutung, der SSV hat dazu ein ausführliches Positionspapier verfasst. Die familienexterne Betreuung ist dabei ein wichtiges Element der Politik der frühen Kindheit. Die Städte sind in diesem Bereich Vorreiter: In der Schweiz wird aktuell jedes dritte Kind unter drei Jahren in einer Kita betreut, in den Städten dürfte der Anteil höher sind. Die Hälfte aller Kitaplätze in der Schweiz befindet sich in den Kantonen Waadt und Zürich mit den grossen Agglomerationen Lausanne und Zürich. In elf Kantonen finanzieren die Gemeinden den Anteil der öffentlichen Hand an der familienergänzenden Kinderbetreuung allein, in 14 Kantonen der Kanton und die Gemeinden gemeinsam. Zürich als grösste Stadt investierte 2020 91 Mio. CHF in die Finanzierung der familienergänzende Kinderbetreuung und selbst eine Agglomerationsgemeinde wie Ostermundigen mit 18'000 Einwohnern budgetiert für 2021 900'000 CHF für diesen Bereich.

 

Position und Forderungen des SSV

Für die Städte ist ein stetiger und wirkungsvoller finanzieller Beitrag des Bundes an die familienergänzende Kinderbetreuung prioritär. Nur so können die hohen Elternbeiträge gesenkt werden. Dabei ist für die Städte klar, dass die kantonale und die kommunale Ebene im Frühbereich in der Hauptverantwortung bleiben. Da die verschiedenen kantonalen und kommunalen Systeme sehr unterschiedlich sind, ist die konkrete Lösung unbedingt unter Einbezug dieser beiden Staatsebenen zu definieren. Aus Sicht der Städte sind für die Bundeslösung folgende Kriterien zentral:

 

  • Stetig und verlässlich: Die Unterstützung des Bundes muss langfristig und verlässlich sein, damit die Städte eine gewisse Planungssicherheit haben. Der bisherige, zeitlich befristete und degressive Beitrag des Bundes an die Senkung der Elternbeiträge hat wenig Anreizwirkung, weil die Städte die Senkungen längerfristig trotzdem selber bezahlen müssen.
  • Wirkungsvoll: Damit der Beitrag des Bundes eine Wirkung erzielt, muss er einigermassen substantiell sein. Der bisherige Finanzrahmen der Anstossfinanzierung wird dafür nicht ausreichen.
  • Einfach: Die Lösung soll einfach sein und keinen grossen Administrationsaufwand verursachen. Wenn das System zu komplex ausgestaltet ist, besteht die Gefahr, dass die Gelder nicht abgeholt werden können.
  • Gerecht: Ein zeitgemässes Finanzierungsmodell muss alle Akteure berücksichtigen: Kantone und Gemeinden, die bereits früh und viel investierten, dürfen nicht bestraft werden. Aber auch Gemeinden, die bis jetzt nicht sehr aktiv waren, dürfen nicht benachteiligt werden. Zudem sollen nicht nur benachteiligte Familien entlastet werden. Es gilt auch dem Mittelstand tiefere Elternbeiträge zu ermöglichen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

Die Qualität der Angebote der familienexternen Betreuung muss gesichert sein. Der Städteverband fordert deshalb schweizweit verbindliche Mindeststandards. Bei der Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Qualitätsvorgaben muss aber nicht unbedingt der Bund in der Pflicht sein, sie können auch auf interkantonaler Ebene vorangetrieben werden.

 

Ausgehend von diesen Überlegungen macht der Städteverband einen eigenen Vorschlag für die Ausgestaltung der zukünftigen Finanzhilfen des Bundes:

 

a) Finanzhilfen des Bundes zur Senkung der Elternbeiträge

Der Bund beteiligt sich mit einem konstanten Anteil in der Grössenordnung von 20 Prozent pro Betreuungsplatz und Tag an den Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Mittel sollen zweckgebunden fliessen und es muss sichergestellt sein, dass die Beiträge auf der kommunalen Ebene resp. bei den Eltern ankommen. Aber je nach kantonalem System (Betreuungsgutscheine, Objektfinanzierung etc.) und Aufgabenteilung zwischen dem jeweiligen Kanton und seinen Gemeinden müssen unterschiedliche Lösungen möglich sein.

 

b) Weiterführung Anstossfinanzierung

Neben dieser ersten Finanzhilfe, fordert der Städteverband eine Anstossfinanzierung für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen weiterzuführen bis das Angebot flächendeckend ausgebaut ist.

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