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Geflüchtete aus der Ukraine: Asylsystem ist gefordert

26. April 2022 – Der Krieg in der Ukraine hat dazu geführt, dass in sehr kurzer Zeit sehr viele Menschen flüchten mussten. Sie können frei in die Schweiz einreisen und kommen meistens in den Städten an. Diese Situation ist neu: Andere Geflüchtete werden von der Schweizer Grenze einem Bundesasylzentrum zugewiesen. Diese bislang weitgehend unbekannten Umstände stellen für die Städte Herausforderungen dar.

Die Städte sind doppelt gefordert: Einerseits durch die grosse Anzahl Geflüchteter, die in einer kurzen Zeitspanne in der Schweiz ankommen und so das ganze Asylsystem herausfordern. Durch den Schutzstatus S erhalten sie schnell und unbürokratisch Schutz, was die Städte sehr befürworten. Die Geflüchteten, werden aber auch entsprechend schnell auf die Kantone und Gemeinden verteilt, die dadurch weniger Vorlaufzeit haben, um sich vorzubereiten. . Andererseits sind gerade die grossen Städte Erstankunftsort vieler Personen, die noch gar keinen Schutzstatus erhalten haben, weshalb Unterbringung und Unterstützung eine grosse Herausforderung für die Städte sind.

 

Der Städteverband versucht, die Städte in dieser Zeit zu unterstützen, indem er diese im Sonderstab Asyl (SONAS) des Bundes und in der Taskforce Ukraine der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren vertritt. Er nimmt an Konsultationen des Bundes teil und leitet relevante Informationen an die Städte weiter. Der Städteverband engagiert sich unter anderem für:

  • Verbesserung der Informationsflüsse: Informationen, Zahlen, Prognosen etc. sollten auch direkt an die Städte fliessen, damit sie Szenarien entwickeln und planen können.
  • Einhaltung der regulären Abläufe und Prozesse: Die Verteilung der Geflüchteten soll wie vorgesehen möglichst bald wieder gemäss den regulären Abläufen erfolgen. Dazu soll der bevölkerungsproportionale Verteilschlüssel sowohl zwischen den Kantonen als auch zwischen den Gemeinden innerhalb eines Kantons wieder eingehalten und wo nötig mittelfristig ausgeglichen werden.
  • Harmonisierung der Sozialhilfe / Asylfürsorge: Schweizweite Regelungen, die Rechtsgleichheit garantieren, Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen definieren, sind dem heutigen System vorzuziehen. Das soziale Existenzminimum soll die Grundlage sein für die Berechnung der Sozialhilfe. Bezüglich Schutzstatus S hat der Schweizerische Städteverband gemeinsam mit dem Schweizerischen Gemeindeverband und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) ein Faktenblatt erarbeitet.
  • Massnahmen bei privater Unterbringung: Die Städte schätzen das grosse Engagement der Bevölkerung, sehen die private Unterbringung direkt ab Bundesasylzentrum jedoch als problematisch. Es stellen sich zahlreiche Fragen (finanzielle Unterstützung, Beratung bei Problemen, Anschlusslösungen etc.). Die private Unterbringung sollte deshalb auf jener Ebene (Kanton oder Gemeinde) koordiniert werden, die für die Unterbringung nach Gewährung des Schutzstatus S verantwortlich ist.
  • Schutz für vulnerable Personen: Der Bund muss Lösungen für vulnerable Personen bereitstellen, um ihnen einen auf ihren Schutz-, Betreuungs-, oder Behandlungsbedarf zugeschnittenen Aufenthalt in der Schweiz zu gewährleisten.

 

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