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Liebe Leserin, lieber Leser
Die Städte sind die Wirtschaftszentren der Schweiz, doch auch sie stehen vor finanziellen Herausforderungen. Die demografische Entwicklung, Anpassungen an den Klimawandel und die Wohnungsknappheit machen Investitionen nötig, beispielsweise in Wohn- und Stadträume. Einen erheblichen Einfluss hat auch die Finanzpolitik der anderen Staatsebenen: Durch das Entlastungspaket des Bundes (EP27) droht eine starke Verschiebung finanzieller Lasten vom Bund zu den Kantonen, Städten und Gemeinden. Franziska Bitzi Staub, Finanzdirektorin der Stadt Luzern und Präsidentin der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD, zeigt auf, wie die kumulierten Lasten aus Aufgabenverschiebung, Folgekosten und demografischer Entwicklung die langfristige Handlungsfähigkeit der Städte gefährden können. Wie sich die finanzielle Grosswetterlage konkret für eine Stadt ausnimmt, erfahren wir im Interview mit Laurent Dietrich, Vize-Stadtammann und Finanzdirektor von Freiburg. Und ob die Schuldenbremse des Bundes wirklich so strikt sein muss, fragen sich Dina Pomeranz und Deborah Kistler von der Universität Zürich.
Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre und viel Vergnügen mit dieser Ausgabe von focus zu den städtischen Finanzen in der föderalen Schweiz.
Das Entlastungspaket des Bundes belastet die Städte
Die Sparmassnahmen des Bundes betreffen diverse Bereiche städtischer Politik: Die Städte befürchten deshalb, dass die Sparmassnahmen zu Dominoeffekten in den Finanzierungsstrukturen führen.
Franziska Bitzi Staub ist Finanzdirektorin der Stadt Luzern und Präsidentin der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD.
Als Finanzdirektorin der Stadt Luzern bin ich froh über eine stabile finanzielle Entwicklung. Trotz anhaltend hoher Steuereinnahmen steht auch Luzern vor finanziellen Herausforderungen. Einerseits stehen hohe Investitionen an, unter anderem bei Schulhäusern, Strassen und Mobilität, Klima- und Energiestrategie oder Wohnraumförderung. Andererseits führt die demografische Entwicklung zu stark steigenden Bildungs- und Sozialausgaben. Diese Tendenz sehe ich als Präsidentin der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD auch in anderen Städten. Die finanzielle Situation der Städte ist unterschiedlich und von vielschichtigen Herausforderungen geprägt. Zum Beispiel droht aktuell durch das Entlastungspaket des Bundes (EP27) die Verschiebung finanzieller Lasten vom Bund zu den Kantonen, Städten und Gemeinden. Dies hätte nachhaltig negative Folgen für den Finanzhaushalt der anderen Staatsebenen. Das Streben nach einem gesunden finanziellen Haushalt ist durchaus nachvollziehbar, der Weg dorthin jedoch nicht. Eine Einbindung der direkt betroffenen Städte fand erst in der Vernehmlassungsphase statt, obwohl ein adäquater partnerschaftlicher Einbezug bei einer Neuordnung von Aufgaben-Kompetenzen-Verantwortung stattfinden müsste.
Die Sparmassnahmen des Bundes betreffen diverse Bereiche städtischer Politik: Die Städte sind je nach Ausgestaltung der Kantone direkt und indirekt betroffen und befürchten, dass die Sparmassnahmen zu Dominoeffekten in den Finanzierungsstrukturen führen. Beispielsweise ist die Verkürzung der Abgeltungsdauer der Globalpauschalen im Asylbereich auf vier Jahre gesamtwirtschaftlich keine Sparmassnahme, sondern verlagert lediglich Sozialhilfekosten von über einer Milliarde Franken bis 2029 auf die anderen Staatsebenen. Dieser kurzsichtige Fokus auf rasche statt nachhaltige Integration widerspricht der Integrationsagenda und droht langfristig zu steigenden Sozialhilfekosten zu führen.
Die Auswirkungen des EP27 würden die bereits bestehenden, langfristigen demografiebedingten Herausforderungen der Städte verschärfen. Eine von der KSFD in Auftrag gegebene Studie prognostiziert, dass allein der durch steigende Bildungs- und Langzeitpflegekosten getriebene Ausgabendruck die Schuldenquote der Städte bis 2060 durchschnittlich auf bis zu 93 Prozent der Einnahmen erhöhen könnte. Die kumulierten Lasten aus Aufgabenverschiebung, Folgekosten und demografischer Entwicklung gefährden somit die langfristige Handlungsfähigkeit der Städte. Sie brauchen Planungssicherheit und finanziellen Handlungsspielraum, um ihre Aufgaben als bevölkerungsnächste Ebene und Wirtschaftstreiberinnen des Landes nachhaltig wahrnehmen zu können.
Die Stadt Freiburg unter finanziellem Druck
Laurent Dietrich, 53 Jahre, Ökonom, Vizepräsident der Stadt Freiburg und Abgeordneter im Freiburger Grossen Rat, Vorstandsmitglied der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD).
Was bedeutet das Entlastungspaket 27 (EP27) des Bundes konkret für Freiburg und seine Finanzen?
Die finanziellen Auswirkungen sind relativ schwer einzuschätzen. Generell ist davon auszugehen, dass die Städte Kosten für den öffentlichen Nahverkehr via Agglomeration, die familienergänzende Kinderbetreuung, die Sozialhilfe oder die Kultur übernehmen müssen, um nur einige Beispiele zu nennen. Unser Hauptaugenmerk liegt derzeit jedoch auf dem Sanierungsprogramm für den Kanton Freiburg.
Im vergangenen Frühjahr wurde auch das Gesetz zur Sanierung der Kantonsfinanzen (SKfG) des Kantons Freiburg veröffentlicht. Was bedeutet das für die finanzielle Lage der Stadt?
Dieses Gesetz (SKfG) könnte negative Auswirkungen auf die Finanzen der Stadt in einer Grössenordnung von 2,5 Millionen Franken haben, was knapp 1% des Budgets entspricht. Auch der KantonFreiburg hat in diesem Fall hauptsächlich vor, Aufwände, aber auch Einnahmen, auf die Gemeinden zu übertragen. Das Problem ist, dass die Stadt Freiburg als Kantonshauptstadt stärker unter diesem Gesetz leidet, da sich hier beispielsweise die Zentrumslasten in den Bereichen Verkehr und Sozialhilfe konzentrieren. Da das Gesetz aktuell durch ein Referendum blockiert ist, wird das Thema 2026 weiterverfolgt werden müssen.
Sie sind auch Kulturdirektor der Stadt. Welche Auswirkungen haben diese Massnahmen auf den Kultursektor und seine Finanzierung? Wie kann die Kulturförderung in einer angespannten finanziellen Lage gewährleistet werden?
Die Stadt Freiburg engagiert sich dank zahlreicher Kulturbetriebe sehr stark in der lokalen, regionalen und kantonalen Kulturpolitik. Das EP27 wirkt sich beispielsweise über das Kooperationsprogramm auf einen wichtigen Akteur im Filmbereich aus. Das SKfG hingegen hat in seiner aktuellen Fassung nur geringe Auswirkungen auf den Kulturbereich. Die grösste Herausforderung ist die Revision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten, die zur Schaffung einer neuen Kulturregion mit potenziell mehr Mitteln zur Finanzierung der Kultur führen dürfte. In der Stadt bleiben die Kulturbudgets zwar unverändert, doch könnten mehrere aufeinanderfolgende Defizite Opfer in allen Bereichen unumgänglich machen. Zwar geniesst die Kultur sowohl im Grossen Rat als auch im Stadtparlament starke Unterstützung, doch dies könnte sich ändern.
Sie werden bei den nächsten Wahlen (im April 2026) nicht mehr kandidieren. Wenn Sie auf Ihre zehn Jahre als Finanzdirektor zurückblicken: Wie war die Ausgangslage, welche Veränderungen haben Sie erlebt und wie sehen Sie die Zukunftsperspektiven? Welche Herausforderungen und Chancen sehen Sie mittel- und langfristig für Städte wie Freiburg?
Die Stadt Freiburg hat von einer besonderen Situation im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform profitiert. Die Steuereinnahmen von juristischen Personen haben sich in fünf Jahren verdreifacht. Allerdings trifft das auch auf die von exogenen Faktoren abhängigen Aufwände und die Personalkosten zu, wobei hier zugleich noch ganz andere Grössenordnungen zu verzeichnen sind. Dies führt dazu, dass die Stadt über mehrere Jahre hinweg ein eingeplantes Defizit und einen Cashflow nahe Null bei einem sehr ehrgeizigen Investitionsplan aufweist. Aus buchhalterischer Sicht kann die Stadt jedoch dank der in den letzten Jahren erzielten Gewinne gelassen in die Zukunft blicken.
Inwieweit werden die finanziellen Herausforderungen Ihrer Meinung nach von der breiten Öffentlichkeit verstanden und wo sehen Sie Verbesserungspotenzial?
In den vergangenen zehn Jahren wurden grosse Anstrengungen unternommen, um die finanzielle Situation der Gemeinde klar und transparent zu kommunizieren. Dank medialer Berichterstattung kann die breite Öffentlichkeit die Entwicklung der finanziellen Lage ihrer Kantonshauptstadt leicht verfolgen. Das Wichtigste ist jedoch, dass sich das Stadtparlament dieser Situation bewusst ist. Somit kann es künftige Beschlüsse, die vielleicht weniger einfach sein werden als in den vergangenen Jahren, fassen, ohne die Gegebenheiten zu leugnen, aber auch ohne Panikmache.
Wie steht es wirklich um den Schweizer Staatshaushalt?
In den Debatten um das Budget des Bundes, angesichts von Ukrainekrieg, 13. AHV und Coronaschulden, gehen die Emotionen hoch. Dabei werden oft Behauptungen aufgestellt, die nicht der Faktenlage entsprechen. Ziel dieses Textes ist es, einen kleinen Beitrag zur Versachlichung zu leisten.
Dina Pomeranz ist Professorin für Volkswirtschaft, Deborah Kistler ist Geschäftsführerin des Zurich Center for Economic Development; beide an der Universität Zürich.
Staatsquote seit 25 Jahren stabil
Entgegen vielen Kommentaren über einen «explodierenden Staatshaushalt», zeigen die Zahlen der Finanzverwaltung, dass die Staatsquote – der Anteil der staatlichen Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – in den letzten 25 Jahren bei rund 30% erstaunlich konstant geblieben ist. Auch die Aufteilung zwischen Kantonen und Bund blieb stabil. Die Kantone geben insgesamt rund einen Viertel mehr aus als der Bund. Nur der Anteil der Städte und Gemeinden an den gesamten Staatsausgaben ist etwas gesunken.
Diese Staatsquote liegt im Vergleich zu anderen OECD-Ländern im unteren Bereich. Viel tiefere Staats- und Steuerquoten haben heute einzig arme Entwicklungsländer und Ölstaaten. Staatsquoten unter 20 oder gar 10% gab es in den heute hochentwickelten Volkswirtschaften nur Anfang des letzten Jahrhunderts. Damals war auch Europa wirtschaftlich noch auf dem Niveau heutiger Entwicklungsländer. Kein Land konnte eine prosperierende Wirtschaft erreichen, wie wir sie heute kennen, ohne den Aufbau eines modernen Staates – inklusive breitem Zugang zu Bildung, komplexen öffentlichen Infrastrukturen, Alters- und Sozialversicherungen, verlässlicher Verwaltung, etc.
Wie sollen Mehrausgaben finanziert werden?
Aktuell plant der Bund Mehrausgaben in verschiedenen Bereichen, insbesondere für Armee und AHV. Dadurch stellt sich die Frage, wie dies finanziert werden soll und ob dabei die Staatsquote steigen soll. Grundsätzlich gibt es vier mögliche Hebel oder eine Kombination davon:
- 1) Verzicht auf gewisse der geplanten Mehrausgaben.
- 2) Kürzungen in anderen Bereichen.
- 3) Erhöhung der Staatseinnahmen – nota bene Steuern.
- 4) Lockerung der Schuldenbremse.
Was sagt die Bevölkerung?
Zuweilen scheint es Diskrepanzen zu geben zwischen dem Diskurs in der Politik und dem Willen der Bevölkerung.
Entgegen den Budgetvorschlägen, welche Mehrausgaben beim Militär vorsehen, wünscht sich weniger als ein Viertel der Stimmbevölkerung eine solche Erhöhung. Das zeigt die neueste repräsentative Erhebung des Center for Security Studies und der Militärakademie der ETH aus dem Jahr 2024. Im Gegensatz möchte über die Hälfte eine Erhöhung des Budgets für Entwicklungszusammenarbeit.
Möchte man nicht auf die geplanten Mehrausgaben verzichten (1), stellt sich die Frage, wie man diese finanziert. Der Vorschlag, sie vollumfänglich durch Ausgabenkürzungen in anderen Bereichen zu kompensieren (2), stösst in der Bevölkerung auf wenig Gegenliebe. Laut Sotomo Finanzpolitik-Barometer wollen dies nur 13%. Die Mehrheit möchte die Mehrausgaben mindestens zur Hälfte durch Mehreinnahmen finanzieren (3).
Im Gegensatz dazu sehen die aktuellen Budgetvorschläge im Parlament vor allem Kürzungen vor, zum Beispiel bei Bildung, Forschung, Klima und internationaler Zusammenarbeit. Interessanterweise stehen Kürzungen in der Landwirtschaft nicht im Raum, obwohl der Anteil der Landwirtschaft an der schweizerischen Wirtschaftsleistung seit 1990 um zwei Drittel gesunken ist.
Schuldenbremse ja, aber wie?
Die Schuldenbremse ist eine clevere Budgetregel, die den Bund verpflichtet, über den Konjunkturzyklus hinweg ein ausgewogenes Budget zu haben. Im Vergleich zu starren jährlichen Vorgaben erlaubt dies der Regierung, antizyklisch zu handeln, was makroökonomisch hilfreich ist.
Die konkrete Ausgestaltung geht jedoch in mehrerlei Hinsicht viel weiter, als es das Grundprinzip vorsieht: A) Anders als in vielen anderen Ländern wird nicht eine stabile Schuldenquote angestrebt, sondern ein konstanter Schuldenbetrag. Dies führt bei steigender Wirtschaftsleistung zu einer stetig sinkenden Schuldenquote. B) Wenn Ende Jahr Rechnungsüberschüsse übrigbleiben, können diese nicht später verwendet werden, sondern müssen vollumfänglich in den Schuldenabbau fliessen. C) Längerfristige Investitionen werden sofort den Ausgaben angerechnet, nicht graduell über deren Laufzeit, wie sonst üblich.
Als Folge wurde aus der Schuldenbremse eine radikale Schuldenabbaukur. Seit der Einführung 2003 sank die Schuldenquote von 46% des BIP auf heute weniger als 25%. Das ist im internationalen Vergleich rekordtief. Viele Ökonomen und Ökonominnen halten die aktuelle Regelung für zu restriktiv, da sie zu einer Unterinvestition der öffentlichen Hand führen kann.
Zusätzlich zu einem Teilverzicht auf Mehrausgaben, Streichungen von Ausgaben oder Erhöhung der Steuern hätte die Politik also einen vierten möglichen Hebel: eine Anpassung der Schuldenbremse – weg vom immerwährenden Schuldenabbau hin zu einer Stabilisierung der Schulden. Der Entscheid liegt beim Parlament.