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Was lange als Zukunftsszenario erschien, ist mit dem Sommer 2026 Realität geworden: Hitzerekorde, Landschaften, tiefe Grundwasserstände und Tropennächte stellen die Schweiz vor enorme Herausforderungen. Überdurchschnittlich stark betroffen sind Städte und Agglomerationen. Damit sie sich rascher und effektiver an ein heisseres Klima anpassen können, benötigen sie genügend Handlungsspielraum und bessere Rahmenbedingungen. Dazu muss auch der Bund seine Verantwortung wahrnehmen.
Bereits 2025 bewertete der Bund im Rahmen seiner Klima-Risikoanalyse für die Schweiz die hitzebedingte Beeinträchtigung der Gesundheit und die Einschränkung der Leistungsfähigkeit als sehr grosses Risiko. Der Hitzesommer 2026 hat diese Beurteilung bestätigt. Zwischen Juni und August 2026 starben 659 Menschen mehr als statistisch zu erwarten gewesen wäre. Die volkswirtschaftliche Dimension des Klimawandels, insbesondere aufgrund der reduzierten Arbeitsproduktivität, sind enorm. Eine Klima-Risikometrik projiziert für 2030 bis 2035 ohne Anpassung einen Verlust von 7,32 Prozent der Wirtschaftsleistung durch Hitze, Hochwasser, Starkregen, Wind und Trockenheit. Auf ein jährliches BIP von rund 850 Milliarden Franken übertragen, sind das 62 Milliarden Franken.
Diese Fakten verlangen Konsequenzen. Wenn der Bund Hitze als sehr grosses Risiko und als tödlichste Naturgefahr anerkennt, muss er auch die Verantwortung übernehmen, die daraus folgt. Hitzeschutz darf nicht primär Sache von Kantonen und Gemeinden sein. Die Bewältigung dieser Naturgefahr ist eine Verbundaufgabe aller drei Staatsebenen – und muss auch als solche zusammen bearbeitet, ausgestaltet und finanziert werden.
Städte waren nicht untätig
Die Städte handeln bereits. Sie entsiegeln Flächen, pflanzen und schützen Bäume, begrünen Dächer und entwickeln klimaangepasste Quartiere. Sie sanieren öffentliche Gebäude, richten kühle Rückzugsräume ein und kontaktieren besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen. Doch die Anpassung an die zunehmende Hitze ist komplex und muss grossräumig erfolgen. Das erfordert von den Städten und Agglomerationen erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen. Gleichzeitig bekämpfen Städte den Klimawandel und leisten ihren Beitrag zu den Klimazielen. Sie investieren viel in Klimaschutzmassnahmen, um bis 2050 Netto-Null zu erreichen. Klimaanpassung und gleichzeitig die Transformation zu einer klimaneutralen Stadt umzusetzen, ist eine grosse Herausforderung. Die Städte erwarten seitens Bund und Kantone die notwendige Unterstützung, damit sie ihre Handlungsspielräume ausschöpfen können.
Ein nationaler Aktionsplan bündelt die Kräfte
Das Risiko durch Hitze betrifft die gesamte Bevölkerung und Volkswirtschaft. Deshalb braucht es einen nationalen Aktionsplan. Nur so können Städte und Gemeinden mit dem Bund und den Kantonen gemeinsam übergeordnete Massnahmen zu Hitzeminderung und Klimaanpassung umsetzen und die Rahmenbedingungen für die konkreten Massnahmen gerade in den Städten gezielt verbessern. Ein solcher Aktionsplan schafft Orientierung und Verbindlichkeit: Er bündelt bestehende Erkenntnisse und Massnahmen, macht Zuständigkeiten sichtbar und sorgt dafür, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden aufeinander abgestimmt handeln. Er schafft eine gemeinsame, breit abgestützte Grundlage für Bevölkerung, Wirtschaft sowie weitere Akteure und verhindert, dass die einzelnen Staatsebenen nebeneinander planen. Städte und Agglomerationen sind als besonders betroffene und ambitioniert handelnde Akteurinnen von Beginn zwingend an einzubeziehen.
- Der Aktionsplan Hitzeminderung soll die notwendigen Grundlagen schaffen, damit Massnahmen zielgerichtet und effizient umgesetzt werden können. Es braucht konsolidierte, hochaufgelöste Messdaten und Klimamodelle zu Temperatur und Hitzebelastung. Diese Grundlagen, kombiniert mit Daten zur Bevölkerungsdichte sowie zu exponierten Infrastrukturen und Arbeitsplätzen, machen die Risiken und deren volkswirtschaftliche Folgen besser sichtbar und ermöglichen eine gezielte Priorisierung von Anpassungsmassnahmen. Der Bund muss hier die Federführung übernehmen und sicherstellen, dass Städte und Kantone mit vergleichbaren und belastbaren Grundlagen arbeiten können.
- Der Aktionsplan soll ausreichend Handlungsspielraum und geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit Städte die Klimaanpassung wirkungsvoll umsetzen können. Da Klimaanpassung im Siedlungsraum mit anderen öffentlichen Interessen wie etwa Mobilität, Brandschutz, Denkmalpflege, ISOS oder dem Behindertengesetz um Ressourcen und Fläche konkurriert, sollen diese Zielkonflikte übergeordnet analysiert und Grundlagen für fundierte Interessenabwägungen bei konkreten Projekten geschaffen werden. Dafür soll der Aktionsplan rechtliche und prozessuale Hürden für Klimaanpassungsmassnahmen identifizieren und abbauen.
- Der Aktionsplan soll einen fairen Kostenteiler für Klimaanpassungsmassnahmen festlegen. Heute tragen Städte einen erheblichen Teil der Kosten für Massnahmen, deren Nutzen der gesamten Gesellschaft zugutekommt. Die derzeit über Adapt+ vorgesehenen Bundesmitteln – im Jahr 2026 lediglich acht Millionen Franken – für konkrete Anpassungsmassnahmen im Siedlungsraum reichen angesichts der Breite der Herausforderung bei weitem nicht aus. Es braucht einen fairen und verbindlichen Kostenteiler zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden – analog zu anderen Naturgefahren. Beim Hochwasserschutz tragen Bund und Kantone heute 60 bis 90 Prozent der Kosten, weil der Schutz vor Naturgefahren als Verbundaufgabe anerkannt ist. Ein vergleichbares Finanzierungsmodell ist auch für die Klimaanpassung notwendig.
Der Hitzesommer 2026 muss zum Wendepunkt werden. Ein nationaler Aktionsplan zur Hitzeminderung schafft den Rahmen für ein koordiniertes, breit abgestütztes und verbindliches Vorgehen. Die Städte sind bereit. Jetzt ist der Bund gefordert.