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Nach einem langen parlamentarischen Prozess und anfänglich grossen Differenzen zwischen den beiden Kammern haben sich National- und Ständerat auf die Ausgestaltung des Adressdienstgesetzes (ADG) geeinigt und die Vorlage (23.039) in der Schlussabstimmung der Frühjahressession angenommen. Der Städteverband erachtet das Geschäft als notwendigen Schritt in der Digitalisierung, hat aber nach wie vor einige Bedenken zu der Umsetzung.
Der Städteverband unterstützt das Adressdienstgesetz (ADG) und den Nationalen Adressdienst (NAD) grundsätzlich. Es bildet die Grundlage für den nationalen Adressdienst, der die Adressdaten der kommunalen und kantonalen Einwohnerdienste von natürlichen Personen national verfügbar macht. Konsistente und aktuelle Stammdaten bilden das Fundament der Digitalisierung. Nutzende sind ausschliesslich Verwaltungen und beauftragte Dritte. Ein solches System könnte für die Behörden Vorteile und Effizienzsteigerungen mit sich bringen.
Der Städteverband hat sich für das ADG ausgesprochen, solange potenzielle Mehrkosten nicht der städtischen Ebene zur Last fallen, keine Nutzungskosten für die städtische Verwaltung anfallen und die Nutzung des Once-Only-Prinzips für Datenbeziehende eingeführt wird. Balthasar Glättli (Sprecher SPK-N) hat in der letzten Differenzbereinigung klar hervorgehoben, dass der Bund vorsieht, als Finanzierungsmodell des NADs eine kantonale Kostenpauschale nach Anzahl Einwohnenden einzuführen. Eine allfällige Überwälzung auf die Städte und Gemeinden ist abzulehnen.