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Die Städte empfehlen die Bilateralen III zur Annahme, da sie als Wirtschaftszentren der Schweiz auf stabile Beziehungen zur Europäischen Union angewiesen sind. Sie setzen sich weiterhin für bezahlbaren Wohnraum ein und empfehlen deshalb die Änderung im Wohnraumförderungsgesetz zur Annahme. Da die Städte und Agglomerationen von der Hitze besonders betroffen sind, begrüsst der Städteverband zudem die Debatte «Hitzewelle und Dürre».
Der Schweizerische Städteverband erachtet die Bilateralen III als zentral, um stabile und verlässliche Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sicherzustellen. Die Städte sind in ho-hem Mass auf verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Wirtschaft, ihren Arbeitsmarkt und ihre Innovationsfähigkeit angewiesen. Sie empfehlen deshalb, das Geschäft 26.023 «Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» anzunehmen und die parlamentarische Initiative 26.425 «Verfassungsanpassung betreffend die Bilateralen III» abzulehnen. Eine enge Zusammenarbeit mit der EU liegt im Interesse der Städte und der gesamten Schweiz.
Die Stärkung des Angebots an bezahlbarem Wohnraum ist angesichts des anhaltenden Wohnungsmangels für die Städte von grosser Bedeutung. Der Schweizerische Städteverband setzt sich für eine Wohnraumpolitik ein, die die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum fördert und den Bedürfnissen der vielfältigen und wachsenden Städte Rechnung trägt. Er empfiehlt deshalb, das Geschäft 25.065 «Wohnraumförderungsgesetz. Änderung» anzunehmen und die Motion 24.3961 «Verschärfung der Lex Koller» abzulehnen.
Darüber hinaus begrüsst der Schweizerische Städteverband die angekündigte aktuelle Debatte «Hitzewelle und Dürre», u.a. da für die Städte die Anerkennung der Hitze als Naturgefahr und damit als Verbundsaufgabe von sehr hoher Priorität ist.