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Das Siedlungsabfallmonopol der Städte und Gemeinden bildet die Grundlage für eine flächendeckende Entsorgung und hochwertiges Recycling in der Schweiz. Dieses System gerät jedoch zunehmend unter Druck. Der Beschluss des eidgenössischen Parlaments, das Monopol weiter zu lockern hat weitreichende Folgen für die Städte und Gemeinden als tragende Säule der Abfallwirtschaft. Matthias Aebischer, Gemeinderat und Direktor für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün der Stadt Bern erläutert die möglichen Auswirkungen für Städte und Gemeinden. Brenda Tuosto (SP), Nationalrätin sowie Stadträtin der Stadt Yverdon-les-Bains, zuständig für Mobilität, Umwelt und Infrastruktur, weist darauf hin, dass Städte heute wichtige Sammelaufgaben übernehmen, deren Kosten nicht vollständig durch Herstellerbeiträge gedeckt sind, die Bevölkerung zahlt dadurch häufig doppelt. Fredy Dinkel, Physiker, Ökobilanz-Experte und Dozent mit Erfahrung im Bereich Recycling, warnt, dass profitable Sammelströme privatisiert werden könnten, während die flächendeckende Versorgung bei den Städten und Gemeinden hängen bleibt.
Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre und viel Vergnügen mit dieser Ausgabe von focus zum Thema Abfall und Recycling in der Schweiz.
Privatisierung der Entsorgung darf die Ökobilanz nicht verschlechtern
Eine funktionierende Abfallentsorgung auf Basis der Kreislaufwirtschaft ist essenziell. Städte und Gemeinden spielen dabei eine zentrale, gesetzlich verankerte Rolle.
Matthias Aebischer ist Gemeinderat und Direktor für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün der Stadt Bern sowie im Vorstand der Städtekonferenz Mobilität.
Jede Person und jeder Betrieb verursachen Abfälle. Eine funktionierende Entsorgung ist daher essenziell. Sie basiert auf Kreislaufwirtschaft, sorgt dafür, dass Ressourcen erhalten, Schadstoffe ausgeschleust und Infektionen vermieden werden.
Städte und Gemeinden spielen dabei eine zentrale, gesetzlich verankerte Rolle und investieren millionenfach in eine flächendeckende, ökologische Infrastruktur mit Sammelstellen, einer grossen Kehrichtwagen-Flotte und weiteren Spezialfahrzeugen. Sie schaffen sichere Arbeitsplätze mit fairen Bedingungen und arbeiten eng mit der Privatwirtschaft zusammen. Dies hat sich über Jahrzehnte bewährt.
Der Beschluss des eidgenössischen Parlaments, das Siedlungsabfallmonopol zu lockern und Branchenorganisationen für die Finanzierung der Entsorgung anzuerkennen, hat weitreichende Konsequenzen auf die Städte und Gemeinden. Nach der Entlassung des Kehrichts von Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden aus dem Siedlungsabfallmonopol werden mit der anstehenden Revision der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) derzeit die Weichen für die Entlassung weiterer Abfälle aus dem Monopol gestellt.
Denn die Revision verlangt lediglich eine Ökobilanz, die belegt, dass die Separatsammlung ökologischer ist als die Verbrennung. Nach aktuellen Ökobilanzen wäre dies bei allen bestehenden Separatsammlungen der Fall, sodass etwa Papier, Karton, Glas, Metalle, Textilien oder Grüngut auf Antrag vom Monopol befreit würden.
Die Städte könnten so zu reinen Kehrichtsammlern degradiert werden, mit Wertverlusten bei Infrastrukturen und Flotten, Arbeitsplatzverlusten, schlechterer Auslastung verbleibender Kapazitäten und steigenden Gesamtkosten. Doppelspurigkeit würde zudem Mehrfahrten erzeugen und die Umweltbelastung erhöhen.
Die Revision droht somit ähnliche Verhältnisse wie in Deutschland zu schaffen, mit unklaren Rollen zwischen Gemeinden, privaten Entsorgern und international tätigen Privatunternehmen, die schrittweise ein Monopol bilden, indem sie mittelständige Entsorgungsunternehmen nach und nach aufkaufen.
Es ist aber wichtig, die grundversorgende Rolle der Städte und Gemeinden zu schützen und eine effiziente, ökologische, langfristige und flächendeckende Entsorgung sicherzustellen.
Für eine Entlassung aus dem Monopol sollten strenge Bedingungen gelten, etwa dass eine Sammlung ökologischer sein muss als die bestehende und langfristig angeboten wird. So oder so, die Städte und Gemeinden müssen in die Sammelorganisationen eingebunden werden und für die Entlassungen aus dem Monopol Stellung nehmen können.
Abfall: Wie arbeiten Stadt und Produzenten zusammen?
Städte übernehmen wichtige Abfallsammelaufgaben, deren Kosten nicht immer vollständig durch Herstellerbeiträge gedeckt sind. Die Bevölkerung zahlt dadurch häufig doppelt. Interview mit Brenda Tuosto.
Wie gewährleistet die Stadt Yverdon-les-Bains eine zuverlässige Abfallbewirtschaftung?
Yverdon-les-Bains bietet in Partnerschaft mit STRID SA, einem halbstaatlichen Unternehmen im Norden des Kantons Waadt ein umfassendes Abfallbewirtschaftungssystem mit Abholungen und einem dichten Netz an Wertstoffsammelstellen an. Dabei stützt sie sich auf zentralisierte Infrastrukturen wie die Abfallsammelstelle und das Kompetenzzentrum TriPôle. Der Standort umfasst einen Secondhand- und Upcycling-Laden, eine sogenannte Ressourcerie. Es handelt sich um die erste ihrer Art in der Westschweiz. Die Bewohnerinnen und Bewohnern schätzen dieses Angebot und es wurde bereits an mehreren Orten nachgeahmt. Darauf sind wir stolz. Zudem arbeitet STRID an einem Projekt, das die Möglichkeit bietet, Gegenständen und Elektrogeräten ein zweites Leben zu verschaffen.
Es gibt bestimmte Abfallkategorien, wie beispielsweise Elektronikschrott und PET-Getränkeflaschen, für deren Sammlung und Verwertung die Hersteller verantwortlich sind. Welche Rolle spielen diese privaten Branchenorganisationen? Wo bestehen aus Sicht der Städte noch Probleme?
Yverdon stellt freiwillige Sammelstellen für Elektrogeräte und PET-Flaschen bereit. So hilft sie, die in den Verordnungen für die Branchenorganisationen festgelegten Recyclingziele zu erreichen. Leider werden Städte für diese wichtige Aufgaben icht ausreichend entschädigt, da ihre Kosten für diese Sammlungen nicht durch die von den Herstellerbranchen gezahlten Beiträge gedeckt sind. Somit zahlt die Bevölkerung doppelt: ein erstes Mal beim Kauf durch den vorgezogenen Recyclingbeitrag und ein zweites Mal durch die kommunale Abfallabgabe, mit der unter anderem diese Sammlungen finanziert werden. Diese Situation muss sich ändern. Es ist daher unerlässlich, dass die Herstellerverantwortung greift. Heute entziehen sich zu viele Händler dieser Verpflichtung.
Um dieses Ungleichgewicht zu korrigieren, wurden auf Bundesebene weitreichende Gesetzesänderungen eingeführt. Sie machen den Online-Handel verantwortlich und sehen Zwangsmassnahmen vor. Ziel ist, dass alle Akteure der Herstellerbranche fair zur Finanzierung beitragen. Langfristig soll die Umsetzung dieser neuen Verordnungen eine 100-prozentige Deckung der Sammelkosten der Gemeinden ermöglichen und damit die Steuerpflichtigen entlasten.
Welche Anforderungen stellen die Städte an die privaten Branchenorganisationen?
Wir erwarten von den Branchenlösungen vollständige Transparenz hinsichtlich ihrer Funktionsweise, der Rückverfolgbarkeit ihres Verwertungssystems, der Sammel- und Recyclingquoten sowie ihrer Finanzen. Ausserdem sollen sie die Bevölkerung aktiv darüber informieren, dass die Geschäfte die wichtigsten Sammelstellen für diese Abfälle sind und gut sichtbar bleiben. Die Städte und Gemeinden sollten bei der Sammlung eine untergeordnete Rolle spielen. Derzeit können die Branchenlösungen zu einfach von den Infrastrukturen profitieren, die in den Gemeinden eingerichtet wurden.
Was ist erforderlich, damit die Anerkennung der privaten Branchenorganisationen auch der öffentlichen Hand zugutekommt?
Es bedarf eines klaren Auftrags, der die Verbände verpflichtet, eine Aufgabe im öffentlichen Interesse wahrzunehmen. Die erzielten Gewinne sollten in die Abfallbehandlung und -verwertung reinvestiert werden. Wir erwarten zudem, dass die Branchenverbände in allen Sprachregionen des Landes vertreten sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass das von diesen Branchenlösungen verwaltete Geld das Geld der Einwohnerinnen und Einwohner ist. Diese haben beim Kauf mit gutem Gewissen einen Recyclingbeitrag geleistet und können daher zu Recht erwarten, dass dieses Geld auch sinnvoll verwendet wird.
Inwieweit sollten die privaten Branchenorganisationen die Wiederverwendung der Produkte fördern? Und tun sie in dieser Hinsicht genug?
Wir erwarten vom Bund, dass er das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) im Sinne einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft einhält. Es ist wichtig, dass er von den Branchenorganisationen verlangt, die Wiederverwendung in allen Bereichen zu fördern. Einerseits indem sie Reparaturen finanzieren und andererseits Standards für Verpackungen vorschlagen, die eine Wiederverwendung möglich machen.
Wir hoffen, dass die bevorstehenden Änderungen der anderen Verordnungen die Einführung einer Finanzierung der Wiederverwendung über die Branchenlösungen ermöglichen werden, wie mir der Bundesrat auf meine diesbezügliche Anfrage im Rahmen meines Mandats als Nationalrätin geantwortet hat.
Brenda Tuosto (SP) ist Stadträtin von Yverdon-les-Bains und zuständig für die Abteilung Mobilität, Umwelt und Infrastrukturen, sowie Nationalrätin.
Lockerung des Siedlungsabfallmonopols – wie weiter?
Das Siedlungsabfallmonopol der Städte und Gemeinden ist Grundlage für ein flächendeckendes und verlässliches Abfallmanagement, das sowohl problematische Stoffe entsorgt und Wertstoffe einer Verwertung zuführt; wobei eine Steigerung der Verwertungsquoten möglich und wünschbar ist. Das soll mit der Lockerung des Monopols erreicht werden. Dabei gibt es jedoch Risiken, die zu beachten sind.
Fredy Dinkel, Physiker, Ökobilanz-Experte bei Carbotech und Dozent mit langjähriger Erfahrung im Bereich Recycling.
Stellen Sie sich einen warmen Sommertag vor. Wie gewohnt stellen Sie Ihren Abfallsack an den Strassenrand. Doch die Kehrichtabfuhr bleibt aus. Tage später stehen die Säcke noch immer dort, teils aufgerissen, der Abfall liegt verstreut herum und ein Geruch von Verfall liegt in der Luft. Das wäre erst der Anfang, unkontrollierte Abfälle können zu Rattenplagen, Seuchen und verunreinigtem Trinkwasser führen. Das war einst der Grund, das Siedlungsabfallmonopol als hoheitliche Aufgabe den Städten und Gemeinden zu übertragen. Als Staatsebene können sie flächendeckend und verbindlich handeln. Sie kann die Erbringung der Dienstleistung an private Dienstleister auslagern, behält aber die Hoheit, damit das Abfallmanagement verlässlich funktioniert und nicht nur dort, wo es profitabel ist. So konnte eine verursachergerechte Abfallbewirtschaftung geschaffen werden, die denselben Entsorgungsstandard für alle Haushalte gewährleistet.
Dabei geht es nicht nur um eine Ent-Sorgung, frei nach dem Prinzip «aus dem Blick aus dem Sinn», mittels Verbrennung und Deponierung. Schon in den 1960er und 1970er Jahren sammelten gewisse Städte und Gemeinden Papier, Glas und Metalle separat und führten sie einer stofflichen Verwertung zu. Diese Sammlungen wurden in den letzten Jahrzehnten auf andere Fraktionen erweitert und flächendeckend ausgebaut. Heute werden rund 95% der Siedlungsabfälle durch die Gemeinden gesammelt und die Hälfte davon einem stofflichen Recycling zugeführt. Bei den restlichen knapp 5% handelt es sich um spezielle Fraktionen wie PET-Flaschen, Aludosen, Batterien oder Elektro-/Elektronikgeräte, die durch private Organisationen gesammelt werden. Bei einer aktuellen Recyclingquote von 52% gibt es bei der Verwertung von Abfällen noch Luft nach oben, was ökologisch sinnvoll ist, wie eine Vielzahl von Studien zeigen. Zum Beispiel entspricht der Nutzen des Recyclings von Siedlungsabfällen durch Swiss Recycle gemäss eigenen Zahlen* den Umweltauswirkungen der Stadt Lugano.
Die Lockerung des Siedlungsabfallmonopols soll dazu beitragen, die Recyclingquoten zu erhöhen, indem es innovativen Unternehmen die Möglichkeit bietet, separate Sammlungen durchzuführen und eine geeignete Verwertung zu realisieren. So können private Anbieter metallhaltige Wertabfallfraktionen sammeln, sowie neue Systeme, zum Beispiel für Textil- oder Matratzenrecycling, in einer Region getestet und optimiert werden, bevor man sie national realisiert. Private Organisationen wie PRS oder Igora machen dies mit PET Flaschen respektive Aluminiumdosen seit mehr als einem viertel Jahrhundert erfolgreich. Entscheidend war, dass die Produzenten einbezogen wurden und die Rücknahmepflicht an Hersteller auf Verordnungsstufe festgelegt wurde. Die erweiterte Produzentenverantwortung ist ein Grundpfeiler der Kreislaufwirtschaft und ergänzt das kommunale Entsorgungssystem. Private Organisationen wie SENS/Swico garantieren zudem die fachgerechte Entsorgung von Schadstoffen, die vor allem in älteren Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien enthalten sein können.
Bei einer Öffnung des Abfallmonopols sind jedoch mögliche Risiken zu beachten. Die obgenannten privatwirtschaftlichen Systeme arbeiten flächendeckend in der ganzen Schweiz dank vorgezogenen Recyclingbeiträgen. An Orten mit hohem Volumen könnten je nach Rohstoffpreis Sammlungen und Verwertungen auch ohne Beiträge gewinnbringend realisiert werden. Die Konsequenz davon könnte sein, dass die flächendeckende Sammlung in der Peripherie an den Kommunen hängen bleibt. Eine solche Rosinenpickerei auf Kosten der Allgemeinheit muss vermieden werden. Zudem sind die Preise für Altstoffe sehr volatil und ein Sammelsystem, das heute lukrativ ist, kann morgen defizitär sein. Wenn das Unternehmen dann die Tätigkeit aufgibt, muss wieder die öffentliche Hand einspringen. Die Konkurrenz zu bestehenden Systemen ist nur beschränkt sinnvoll und darf nur unter klaren Voraussetzungen erfolgen. Dazu gehört, dass die Finanzierung langfristig gesichert ist, dass dadurch nicht höhere Kosten für die Allgemeinheit entstehen, dass der ökologische Nutzen höher sein muss, als der des bestehenden Verwertungssystems und dass die Verwertungsquote damit erhöht wird. Letzten Endes bleibt das Ziel Ressourcenschonung und Reduktion der Umweltauswirkungen. Ob die Lockerung des Monopols viel zu Innovation und Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft beiträgt, werden wir sehen. Viel wichtiger wären klare Verwertungs- und Ressourcenziele, Anforderungen an hochwertiges Recycling und Wiederverwendung sowie die Einbindung der Produzenten, vor allem auch derjenigen aus dem Internethandel. Doch da sind wir noch weit entfernt. Zumindest die wichtigsten Fehler müssen wir jedoch vermeiden.
* Umfasst Recycling der Mitglieder von Swiss Recycle: Pet, Alumuiniumdosen, Glasflaschen, Elektroschrott u.w.