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Bus- und Tramhaltestellen müssen von Menschen mit Beeinträchtigungen selbständig genutzt werden können. Ein Bericht der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) zeigt, dass die Hälfte der Halstestellen autonom oder mit Hilfestellung nutzbar sind. Die Anpassung der Haltestellen kann aus diversen Gründen herausfordernd sein.
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sind Bahnhöfe und Bushaltestellen so umzugestalten, dass Menschen mit Beeinträchtigungen sie selbständig nutzen können. In Zusammenarbeit mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) und dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) hat der Schweizerische Städteverband einen Bericht zur Umsetzung des BehiG bei den Bus- und Tramhaltestellen erarbeitet. Dieser wird den bisherigen Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) zu den Bahnhöfen ergänzen und soll jährlich nachgeführt werden. Die Haupterkenntnisse sind:
- 13% der Bushaltekanten in der Schweiz sind autonom nutzbar, weitere 37% mit Hilfestellung. Somit sind 50% aller Haltestellen spontan nutzbar.
- Die Vorgaben sind in der Planung und den Prozessen auf kantonaler und kommunaler Ebene gut verankert.
- Die Herausforderungen bei der Anpassung von Bushaltestellen sind gross: Enge Platzverhältnisse und Hanglagen, Interessenkonflikte mit weiteren Nutzungen, komplexe Verfahren und Verzögerungen durch Einsprachen, usw.
Der Schweizerische Städteverband wird seine Mitglieder weiterhin mittels Koordination, Kommunikation und Grundlagen bei Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetz BehiG unterstützen.