Die Städte befürworten die Neuauflage der E-ID
Im März 2021 sagte die Schweizer Stimmbevölkerung Nein zur E-ID. In der Folge überwies das Parlament gleich sechs gleichlautende Motionen, die eine Neuauflage verlangten – mit einer gewichtigen Änderung: Die E-ID soll von der öffentlichen Hand herausgegeben und betrieben werden und nicht, wie in der ersten Vorlage vorgesehen, von einem Konsortium aus öffentlichen und privaten Unternehmen. Ob jemand eine E-ID verwendet, bleibt freiwillig.
Der Städteverband unterstützt den neuen Entwurf, den der Bundesrat in die Vernehmlassung schickte. Er steht namentlich auch hinter den darin festgelegten Grundsätzen: den Schutz der Privatsphäre durch Technik («Privacy by Design»), die Datensparsamkeit und die dezentrale Datenspeicherung. Dier Städteverband beantragt in seiner Vernehmlassungsantwort noch einige Änderungen: So sollen z.B. auch die Städte die Stellen bestimmen können, die eine E-ID ausstellen. Sie sind bereits heute für die Ausstellung der analogen ID und dem Pass zuständig.
Einfacher und sicherer
Heute herrscht bei der elektronischen Identifizierung Wildwuchs: Private Anbieter wie z.B. Online-Shops benutzen diverse Verfahren, oft solche mit Benutzername und Passwort. Gesetzliche Rahmenbedingungen gibt es nicht. Ein griffiges E-ID-Gesetz und eine Identitätsprüfung verringert das Missbrauchsrisiko einerseits, und vereinfacht die Identitätsprüfung andererseits. Auch viele Städte bieten bereits heute diverse Bürger/-innenkonten an. Eine einheitliche Lösung würde auch für Sie vieles vereinfachen und Abläufe effizienter machen.