Wintersession 2025
Der Städteverband lehnt das Entlastungspaket 27 gänzlich ab. Das Geschäft entlastet den Bundeshaushalt zu einem erheblichen Teil durch Verschiebungen von Aufgabenfinanzierungen auf die anderen Staatsebenen. Die Städte und städtischen Gemeinden wären durch verschiedene Leistungskürzungen direkt betroffen.
Grundsätzlich unterstützt der Städteverband das Geschäft des Bundesrates 23.039 «Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen». Ein solches System könnte für die Behörden Vorteile und Effizienzsteigerungen mit sich bringen. Ein nationaler Adressdienst legt wichtige Grundlagen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.
Der Schweizerische Städteverband empfiehlt, das Geschäft des Bundesrates 25.019 «Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs» zur Annahme mit einer Abschöpfungsfrist von drei Jahren. Die vorgesehenen Änderungen sind für die Städte von wesentlicher Bedeutung, weil die städtischen Behörden verschiedentlich mit überschuldeten Personen konfrontiert sind und sich teilweise selbst mittels spezialisierter Beratung und Betreuung für diese Personen einsetzen.
Weiter strebt der Städteverband nach einer möglichst raschen Behebung der Fehlentwicklung der ISOS Direktanwendung und unterstützt das Postulat WBK-NR 25.4401 «Denkmal-, Heimat- und Ortsbildschutz. Auswirkungen neuer Aufgabenteilungen und Wirksamkeit beschlossener Massnahmen evaluieren». So lassen sich die Massnahmen des Runden Tischs wie die Anpassungen der Verordnungen VISOS und RPV umsetzen und die durch die ISOS-Direktanwendung verursachten Blockaden grösstenteils in nützlicher Frist lösen.
Zuletzt empfiehlt der Städteverband die Annahme von 20.451 «Armut ist kein Verbrechen».
Die Position des Städteverbandes zu diesen und weiteren Geschäften finden Sie in der vorliegenden Sessionsvorschau. Wir wünschen Ihnen eine gute Session und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
