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Sessionsvorschau


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Frühjahrsession 2026

Der Städteverband lehnt das Entlastungspaket 27 ab. Das Geschäft entlastet den Bundeshaushalt zu einem erheblichen Teil durch Verschiebungen von Aufgabenfinanzierungen auf die anderen Staatsebenen. Die Städte und städtischen Gemeinden wären durch verschiedene Leistungskürzungen direkt betroffen. Zudem befürchten sie Leistungskürzungen und Kostenüberwälzungen durch die Kantone, insbesondere auch im Kontext der teilweise bereits eingeleiteten Verzichtsprogramme.

 

Der vorsorgliche Schutz von Gewässern und der öffentlichen Gesundheit hat für die Städte oberste Priorität und darf nicht zugunsten von Partikularinteressen beschnitten werden. Deshalb empfehlen sie, das Geschäft 25.3421 «PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten» anzupassen und die Motion 24.4589 «Realistisches Monitoring für den Gewässerschutz» abzulehnen. 
 

Der Schweizerische Städteverband empfiehlt das Geschäft des Bundesrates 25.019 «Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs» zur Annahme mit einer Abschöpfungsfrist von drei Jahren. Der Nutzen der Entschuldung langjähriger Schuldnerinnen und Schuldner für das Gemeinwesen wird dabei höher bewertet als der Mehraufwand im Inkassoverfahren und die Zunahme von nichteinbringlichen Steuerforderungen. Die vorgesehenen Änderungen sind für die Städte von wesentlicher Bedeutung, weil die städtischen Behörden verschiedentlich mit überschuldeten Personen konfrontiert sind und sich teilweise selbst mittels spezialisierter Beratung und Betreuung für diese Personen einsetzen.


Die in den Schweizer Städten herrschende Wohnraumknappheit betrifft insbesondere den preisgünstigen Sektor. Die gemeinnützigen Wohnbauträger sind wichtige Partner für die Städte, weil diese den dringend benötigten preisgünstigen Wohnungsbau erstellen und erhalten. Deshalb unterstützt der Schweizerische Städteverband die Vorlagen 25.077 «Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus» und 25.087 «Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033. Verpflichtungskredit». 


Die Position des Städteverbandes zu diesen und weiteren Geschäften finden Sie in der vorliegenden Sessionsvorschau. Wir wünschen Ihnen eine gute Session und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

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