Sommersession 2026
Die Wohnraumknappheit, insbesondere im preisgünstigen Segment, beschäftigt die Städte weiter. Der Städteverband unterstützt deshalb entschieden die neuen Verpflichtungen zur Wohnraumförderung durch den Bund (25.077 «Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus» und 25.087 «Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033. Verpflichtungskredit»). Gemeinnützige Wohnbauträger sind wichtige Partner in den Städten, welche einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt und zur Erweiterung von günstigen Wohnungen leisten. Beide Instrumente der Wohnraumförderung haben sich in den letzten zwanzig Jahren bewährt und sollten auf jeden Fall weitergeführt werden. Der Städteverband unterstützt die jeweiligen Minderheitsanträge zur Erhöhung der Beiträge.
Die Motion 26.3359 erhofft sich von erleichterten Neueinzonungen «gezielte und griffige Massnahmen gegen die Wohnungsknappheit», stellt dabei jedoch den raumplanerischen Grundsatz der Interessenabwägung in Frage. Abgesehen davon können Kantone schon heute bei Bedarf neue Wohnzonen bestimmen, doch vorderhand gibt es in den Städten noch beträchtliche Reserven in den bestehenden Bauzonen. Der Städteverband lehnt die Motion deswegen ab.
Der Städteverband spricht sich gegen die Volksinitiative und den indirekten Gegenvorschlag zu 25.068 «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» aus. Die ambitionierten Klima- und Energieziele der Städte sollen durch eine Stärkung von erneuerbaren Energien erreicht werden. Der von Initiative und Gegenvorschlag vorgesehene Neubau von Kernkraftwerken konkurriert allerdings mit dem Ausbau an erneuerbaren Energien, weshalb der Städteverband beide ablehnt.
Der Städteverband begrüsst die Motionen von SGK-S und SGK-N, welche die Qualitätssicherung und Kostenkontrolle bei der Unterstützung von pflegenden Angehörigen stärken wollen (26.3013 «Pflege durch Angehörige. Qualitätssicherung und stärkere Planungsbefugnisse im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Spitex-Organisationen», 26.3519 «Separate Rechnungsausweisung von durch pflegende Angehörige erbrachten Leistungen» und 26.3012 «Die von pflegenden Angehörigen erbrachten Grundpflegeleistungen definieren und die Vergütung durch die OKP klären»). Diese Motionen verstärken gleichzeitig die Qualität der Pflege, stellen den Schutz der Angehörigen und die effiziente Verwendung der Mittel sicher. Deswegen empfiehlt der Städteverband alle drei Motionen zur Annahme.
Die Position des Städteverbandes zu diesen und weiteren Geschäften finden Sie in der vorliegenden Sessionsvorschau. Wir wünschen Ihnen eine gute Session und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
