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OECD-Mindeststeuer: Keine Garantie für Beteiligung der Städte

13. Dezember 2022 – Der Nationalrat hat zum dritten Mal die OECD-Mindeststeuer beraten. Der Städteverband bedauert es, dass er dem Ständerat gefolgt ist. Damit wird nicht bereits in der Übergangsbestimmung festgelegt, wie die Kantone die Städte und Gemeinden an den Mehreinnahmen durch die Ergänzungssteuer zu beteiligen haben.

Der Städteverband begrüsst grundsätzlich die Umsetzung der OECD-Steuerreform in der Schweiz. Sie garantiert auch in Zukunft eine Rechts- und Planungssicherheit für die in der Schweiz ansässigen multinationalen Unternehmen und verhindert dadurch eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes. Aus Sicht des Städteverbands ist es zentral, dass die Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Mehreinnahmen, die aus der neu geschaffenen Ergänzungssteuer resultieren, garantiert wird. Mit dem abgelehnten Antrag in Absatz 6 der Übergangsbestimmung wäre dies umgesetzt worden, indem eine gleiche Verteilung wie bei den Gewinnsteuereinnahmen angewendet worden wäre.

 

Der Nationalrat hat entschieden, in dieser Frage dem Ständerat zu folgen. Dies, nachdem er vorher bereits zweimal dem Antrag zugestimmt hatte. Der Städteverband bedauert dies sehr, da nun wiederum ein städtisches Anliegen vorwiegend am Ständerat gescheitert ist. Gemäss Artikel 50 der Bundesverfassung müsste der Bund bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden beachten und Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und Agglomerationen nehmen. Nun sind die Kantone gefordert dafür zu sorgen, dass die Gemeinden und Städte bei der Beteiligung an den Mehreinnahmen angemessen berücksichtigt werden.

 

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