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Gesundheitspolitik: Pflegeleistungen sollen integriert werden in die EFAS-Reform

20. Februar 2023 – Das Projekt « Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen » (EFAS) kann zu einem wegleitenden Projekt in der Gesundheits- und Sozialpolitik werden. Nach dreijähriger Beratung im Ständerat liegt der Ball nun wieder beim Nationalrat. Für die Städte besonders wesentlich ist der Einbezug der Pflegeleistungen, weil nur so Fehlanreize wirklich behoben und die Pflegefinanzierung auf eine neue Basis gestellt werden kann.

Franziska Ehrler, Leiterin Sozialpolitik

 

Heute werden ambulante Behandlungen vollumfänglich von den Krankenkassen bezahlt, während stationäre Behandlungen zu 55 Prozent von den Kantonen und die restlichen 45 Prozent von den Krankenkassen getragen werden. Ambulante und stationäre Leistungen sollen nun gemäss EFAS vereinheitlicht werden, damit Fehlanreize im System vermieden werden. Das Projekt geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von Ruth Humbel aus dem Jahr 2009 (09.528) 2019 hat der Nationalrat schliesslich einen ersten Entwurf zu dieser tiefgreifenden Revision der Finanzierung im Gesundheitswesen verabschiedet.

 

Der Städteverband hat sich gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK und dem Gemeindeverband schon früh für eine Integration der Pflegeleistungen in EFAS eingesetzt (EFAS plus Pflege). Denn nur so können die Fehlanreize aufgrund unterschiedlicher Finanzierung tatsächlich ausgemerzt werden und die Voraussetzungen für eine integrierte Versorgung geschaffen werden. Zudem erhoffen sich die Kantone und Gemeinden, dass mit der Integration in EFAS die Pflegefinanzierung neu aufgestellt und die Kosten fairer verteilt werden können.

 

Kostensteigerung ungleich verteilt

 

Aktuell werden Pflegeleistungen von den Krankenkassen, den Patient/-innen und den restfinanzierenden Kantonen und Gemeinden getragen. Der Beitrag der Krankenkassen und der Patienten ist jedoch gedeckelt, so dass die Kostensteigerungen der letzten Jahre einseitig zulasten der Restfinanziererinnen gingen. In zehn Kantonen wird die Restfinanzierung aktuell allein von den Gemeinden getragen, in weiteren acht Kantonen tragen die Gemeinden einen Teil davon.

 

Der Nationalrat hatte 2019 den Einbezug der Pflegeleistungen in EFAS noch abgelehnt. In der Zwischenzeit hat der Bund im Auftrag des Parlaments umfassende Studien durchgeführt und der Bundesrat ist zur Erkenntnis gekommen, dass die Integration der Pflege in EFAS machbar und erstrebenswert ist. Nach dreijähriger Beratung hat der Ständerat anfangs Dezember 2022 entschieden, die Pflegeleistungen ebenfalls in EFAS aufzunehmen. Insgesamt sieht der Ständerat für EFAS vor, dass die Kantone für mindestens 26,9 Prozent und die Krankenversicherer über die Prämien höchstens für 73,1 Prozent der Leistungen aufkommen müssen. Für die Vorbereitung der Umsetzung will der Ständerat den Kantonen drei Jahre Zeit für die Vorbereitung geben, und ihnen anschliessend vier weitere Jahre für das Erreichen der vorgesehenen Kostenanteile Zeit gewähren. Diese Zeitspannen wären auch für die Integration der Pflege ausreichend.

 

Damit ging das Geschäft zurück an den Nationalrat. Dort hat die zuständige Kommission nun im Januar 2023 die Verwaltung beauftragt abzuklären, wie sich die Aufnahme der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung auswirken würde.

 

Der Städteverband wird sich auch zukünftig tatkräftig dafür engagieren, dass die Integration der Pflegeleistungen im Gesetzesprojekt verbleibt und pragmatische Lösungen für die Umsetzung gefunden werden.

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