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Bundesfinanzhilfe Kinderbetreuung: Ein stetiger Beitrag ist dringend nötig

22. Februar – Der Nationalrat behandelt in der Frühlingssession ein neues Gesetz, das Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung vorsieht. Für die Städte ist dieses Anliegen von grosser Bedeutung, um in der Politik der frühen Kindheit einen Schritt vorwärtszukommen. Der Städteverband engagiert sich deshalb gemeinsam mit den zuständigen kantonalen Konferenzen (SODK, EDK) und dem Gemeindeverband für die Vorlage.

Franziska Ehrler, Leiterin Sozialpolitik

 

Seit 2003 hat der Bund mittels Anstossfinanzierung den Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung unterstützt. Seit 2018 ist er zudem bestrebt, kantonale und kommunale Subventionserhöhungen und eine bessere Abstimmung der Angebote auf die Bedürfnisse der Eltern anzustossen. Die Anstossfinanzierungen laufen Ende 2024 aus, weshalb nun eine dauerhafte Lösung gesucht werden soll. Ausgehend von der parlamentarischen Initiative 21.403 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) im vergangenen Jahr eine Gesetzesvorlage erarbeitet. Sie hat das Ziel, die Anstossfinanzierung durch eine zeitgemässe und stetige Bundesbeteiligung abzulösen. Damit soll eine massgebliche Vergünstigung der Elternbeiträge und eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung bewirkt werden.

 

In der Frühlingssession wird der Nationalrat den Vorschlag seiner Kommission beraten. Der Städteverband erachtet den Gesetzesentwurf insgesamt als ausgereift und unterstützt diesen in aller Deutlichkeit. Der Entwurf besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen:

  1. Reduktion der Elternbeiträge an die familienergänzende Betreuung: Der Bund beteiligt sich mit einem Anteil von 20% an den Kosten der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung für Kinder im Vorschul- und im Schulalter bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit. Entlastet werden damit direkt die Eltern und zwar unabhängig vom Einkommen. Um einen Anreiz zu setzen, dass Kantone und Gemeinden ihre Subventionen erhöhen und auf keinen Fall senken, wird der Bundesbeitrag nach vier Jahren auf bis zu 10% reduziert, wenn die kantonalen Subventionen unter einem bestimmten Schwellenwert liegen. Die Reduktion der Elternbeiträge wird den Bund gemäss Schätzungen rund 710 Mio. Fr. im Jahr kosten.
  2. Programmvereinbarungen zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung und der Politik der frühen Kindheit: Mittels Programmvereinbarungen mit den Kantonen unterstützt der Bund den Ausbau des Betreuungsangebots, wo dies noch nötig ist. Zudem fördert er die bessere Abstimmung der Betreuungsangebote auf die Bedürfnisse der Eltern, die Qualitätsentwicklung sowie allgemein die Weiterentwicklung der Politik der frühen Kindheit. Für die Programmvereinbarungen sind 60 Mio. Franken pro Jahr vorgesehen. Ein Kanton kann das Geld nur abholen, wenn er aus eigenen Mitteln dieselbe Summe zur Verfügung stellt.

Für die Städte ist dieses neue Gesetz sehr wichtig. Sie investieren bereits beträchtliche Mittel in diesen Bereich und trotzdem behindern hohe Elternbeiträge nach wie vor die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Verbesserungen bei der Qualität sind notwendig. Die SODK und EDK haben vier Einflussfaktoren identifiziert: Die Qualifikation des Personals, der Betreuungsschlüssel (Anzahl Kinder pro Betreuungsperson), das pädagogische Knzept sowie das Qualitätsmanagement. Um im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung einen Schritt weiterzukommen, braucht es den finanziellen Beitrag des Bundes, dies aus vielfältigen Gründen:

  • Mit der Vorlage setzt der Bund seine Politik für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Gleichstellung der Geschlechter um, indem er einen essenziellen Beitrag zur Senkung der Betreuungskosten und Verbesserung der -angebote leistet.
  • Diese Investition ist aus wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Überlegungen dringend notwendig und lohnt sich auch für den Bund (Fachkräfte, Standortattraktivität).
  • Es braucht eine Mitfinanzierung des Bundes. Von der Vorlage profitieren alle: – Eltern, Kinder, Wirtschaft, Arbeitgeber und die öffentliche Hand.
  • Der Hauptfokus der Vorlage liegt auf der wirkungsvollen Reduktion der Elternbeiträge. Der vorgesehene Bundesbeitrag von 20% ist wichtig, um Abhalteeffekte zu minimieren und Eltern zu höheren Arbeitspensen zu motivieren.
  • Die Programmvereinbarungen,sind zielführend, um den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote zu fördern und die Qualität der Betreuungsplätze zu verbessern.
  • Der Bund bleibt in einer subsidiären Rolle. Die Organisationsfreiheit der Kantone, Städte und Gemeinden wird mit der Vorlage respektiert, bestehende Subventionssysteme werden nicht übersteuert.
  • Die Vorlage kann mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werden.

Der Städteverband hat gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren SODK, der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK und dem Gemeindeverband ein Argumentarium zuhanden der Nationalräte verfasst und setzt sich dafür ein, dass der Nationalrat möglichst breit abgestützt auf die Vorlage eintritt und mehrheitsfähige Lösungen findet.

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