Ja zum Klimaschutzgesetz, Ja zu klimatauglichen Städten
Véronique Bittner-Priez, Vize-Direktorin
In der Schweiz sind die Städte zugleich Antreiber und Betroffene des Klimawandels. Aufgrund der Konzentration von Bevölkerung und Unternehmen in den urbanen Räumen verbrauchen die städtischen Gemeinden einerseits grosse Mengen an Energie und Ressourcen und verursachen einen signifikanten Anteil an Treibhausgasemissionen. Andererseits sind in den Städten die Folgen der zunehmenden Hitzewellen aufgrund der weitgehenden Flächenversiegelung, der begrenzten Grünflächen und der eingeschränkten Windzirkulation besonders ausgeprägt. Wegen der hohen Bevölkerungsdichte und der intensiven Nutzung der Ressourcen der Ressourcen sind die Städte gegenüber Extremereignissen wie Starkregen oder Hochwasser besonders empfindlich.
Planungs- und Finanzsicherheit auch für die Städte
Die Städte nehmen ihre Verantwortung wahr: Sie haben ambitionierte Klimastrategien definiert und setzen zahlreiche Initiativen und Massnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen um. Die städtischen Gemeinden brauchen aber auch einen geeigneten gesetzlichen Rahmen auf Bundesebene, der ihnen Planungs- und Finanzsicherheit gibt und sie dadurch in ihren klimapolitischen Bestrebungen unterstützt. Das Klimaschutzgesetz (Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit) stellt einen solchen Rahmen dar. Es ist der indirekte Gegenvorschlag der Gletscherinitiative.
Das Klimaschutzgesetz schreibt das Netto-Null-Emissionsziel bis 2050 und einen konkreten Absenkpfad mit Zwischenzielen für die Jahre 2030 und 2040 fest. Um die Verminderungsziele zu erreichen, sind im Gesetz auch Richtwerte für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie verankert. Der Städteverband unterstützt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und die damit einhergehende Reduktion der fossilen Energieträger wie Erdöl und Erdgas, da nur so die Risiken und die Folgen des Klimawandels auch in und für die Schweizer Städte vermindert werden können.
Gezielte Förderinstrumente für Bevölkerung, Wirtschaft und Gemeinwesen
Um die Reduktion der fossilen Energieträger zu erreichen, soll auf Anreize gesetzt werden. Auf neue Verbote und Pflichten sowie auf zusätzliche Gebühren und Abgaben verzichtet das Gesetz. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die ihre Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen oder ihre Liegenschaft energetisch sanieren wollen, werden finanziell unterstützt. Dafür sind während zehn Jahren 200 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen. Diese zusätzlichen Fördermittel stärken das Gebäudeprogramm des Bundes und der Kantone, aber auch die Förderinstrumente vieler Städte. Auch die zahlreichen Mieterinnen und Mieter profitieren von diesem Impulsprogramm, nämlich über die nachhaltige Senkung der Energienebenkosten.
Neben der Bevölkerung wird auch die Wirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützt. Unternehmen, die Netto-Null-Fahrpläne ausarbeiten und neuartige Technologien oder Prozesse anwenden, kommen ebenfalls in den Genuss von Finanzhilfen. Dafür stehen insgesamt 1,2 Milliarden Franken, verteilt über sechs Jahre, bereit. Insbesondere begrüsst der Städteverband, dass ein Teil dieser Gelder für die Risikoabsicherung öffentlicher Infrastrukturen verwendet wird. Somit können städtische Gemeinden zum Beispiel Unterstützung für den Bau thermischer Netze oder die Einführung von CO2-Abscheidungstechnologien an Kehrrichtverbrennungsanlagen erhalten.
Notwendige Klimaanpassungen in den Städten
Trotz der angestrebten Reduktion der Treibhausgase auf Netto-Null bis 2050 muss sich die Schweiz den stärker werdenden klimabedingten Veränderungen anpassen. Vor diesem Hintergrund verpflichtet das Klimaschutzgesetz Bund und Kantone, Massnahmen zum Schutz von Menschen und Natur vor den Folgen des Klimawandels zu ergreifen. Auch in den Städten sind solche Massnahmen notwendig, insbesondere im Hinblick auf Hitzewellen und Trockenheitsperioden sowie Starkregen und Hochwasser. Der Städteverband unterstützt daher ein stärkeres Engagement von Bund und Kantonen auch in diesem Bereich.
Grundsätzlich stellt das Klimaschutzgesetz ein Rahmengesetz dar. Dessen Umsetzung erfolgt weitgehend über andere Bundesgesetze, in erster Linie über das Gesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) sowie das Gesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass). Während das CO2-Gesetz kurz- bis mittelfristige Massnahmen zur Dekarbonisierung des Gebäude-, Verkehrs- und Industriesektors vorsieht, hat der Mantelerlass den Ausbau erneuerbarer Energien zum Ziel. Der Städteverband setzt sich auch für diese beiden Vorlagen, die zurzeit vom Bundesparlament beraten werden, entschieden ein.
Die Schweizer Städte möchten Verantwortung für die kommenden Generationen übernehmen und aktiv zur Klimaneutralität bis 2050 beitragen. Mit einem Ja zum Klimaschutzgesetz am 18. Juni ebnen wir den Weg dorthin.