Ständerat bekräftigt: Armut ist kein Verbrechen
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der Parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen» zugestimmt. Die Initiative verlangt, dass die Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung von Ausländerinnen und Ausländern aufgrund von unverschuldetem Sozialhilfebezug nicht mehr widerrufen werden kann, wenn die betroffenen Personen seit mehr als 10 Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz leben. Die bisher gültigen Bestimmungen liessen ausser Acht, wie lange eine Person bereits in der Schweiz ist oder ob sie gar in der Schweiz geboren ist.
Die bisherige Regelung konnte zu unmenschlichen Härtefällen führen: Bestraft wurden Personen, die unter Umständen viele Jahre in der Schweiz gearbeitet und Steuern bezahlt haben und gut integriert waren, aber aufgrund von einer Verschlechterung der Wirtschaftslage, mangelnder Sozialversicherungsansprüche oder eines persönlichen Schicksalsschlags auf Sozialhilfe angewiesen waren. Die gesamtgesellschaftlichen Integrationsbemühungen der Städte wurden dadurch torpediert.
Mit der heutigen Situation ebenso problematisch ist der Effekt, dass viele Ausländerinnen und Ausländer ihren Anspruch auf Sozialhilfe nicht geltend machen, weil sie den Widerruf der Bewilligung fürchten. Dies erschwert die Integration, verhindert eine angemessene Gesundheitsversorgung und erhöht das Risiko, dass sie die Armut an ihre Kinder vererben. Mangelnde Integration, Armut und insbesondere Familienarmut verursachen den Städten hohe finanzielle und gesellschaftliche Folgekosten. Der Städteverband ist deswegen erleichtert, dass beide Kammern der parlamentarischen Initiative zugestimmt haben.