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RPG II: Nationalrat beschliesst Stärkung der Innentwicklung

15. Juni 2023 – Mit der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetz will der Bundesrat das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu regeln. Der Nationalrat hat sich nun für die Vorlage ausgesprochen. Für die Städte relevant ist auch, dass es weiterhin einen Mehrwertausgleich für Auf- und Umzonungen geben soll. Der Städteverband begrüsst diesen Entscheid.

Mit dem Raumplanungsgesetz soll die Entwicklung nach innen gefördert werden. Es gilt, verdichtet zu Bauen und die Umnutzung von Brachen voranzubringen. Die Städte unterstützen diese Entwicklung und sind selbst in der Umsetzung gefordert. Die zweite Teilrevision des RPG will nun Ausnahmebestimmungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen verhindern und dort auch die Gebäudezahl stabilisieren. Dadurch soll das RPG II auch ein wirkungsvoller Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative sein.

 

Eine Minderheit der UREK-N hatte den Antrag gestellt, den Kantonen keinen Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen mehr vorzuschreiben. Mehrwerte, die bei einer Auf- oder Umzonung entstehen, beispielsweise bei der Umzonung einer Industriezone in eine Wohnzone, müssen seit dem Inkrafttreten des RPG I ausgeglichen werden. Das heisst, dass die Eigentümer die Gemeinde beim Verkauf oder bei der Überbauung eines Grundstücks für die Wertsteigerung des Landes aufgrund einer Auf- oder Umzonung entschädigen müssen.

 

Der Nationalrat entschied nun, den Minderheitsantrag abzulehnen, was der Städteverband erfreut zur Kenntnis nimmt. Auf die Städte und urbanen Gemeinden wären andernfalls hohe Kosten zugekommen, da ohne Mehrwertausgleich die im Zusammenhang mit einer Auf- oder Umzonung anfallenden Aufwendungen für Infrastruktur etc. über allgemeine Steuermittel hätten gedeckt werden müssen. Das Gesetz geht nun wieder an den Ständerat.

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