Parlament verbessert Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft
Mit der Standesinitiative kann eine Mutter ihre Mandate auch während des Mutterschaftsurlaubs auf allen politischen Legislativebenen wahrnehmen. Die Bestimmung gilt unabhängig davon, ob das entsprechende Parlament eine Vertretung vorsieht oder nicht.
Eine Parlamentarierin verlor bis anhin den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung auch für ihre berufliche Tätigkeit, wenn sie während des Mutterschaftsurlaubs an einer Sitzung des Parlaments teilnahm. Dies gilt als Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit. Junge Mütter werden somit von der Wahrnehmung ihres Volksauftrages und ihrer Präsenz im Parlament abgehalten, was die Stärkeverhältnisse im Parlament verfälscht.
Milizsystem wird gestärkt
Der Städteverband begrüsst die Änderung im Erwerbsersatzgesetz. Die Vereinbarkeit von Mutterschaft und parlamentarischem Milizmandat wird dadurch gefördert, und das Schweizerische Milizsystem gestärkt. Die Städte sind darauf angewiesen, dass ihre Parlamentsmitglieder ihr Mandat ausüben können, ohne Nachteile zu erleiden. Eine Parlamentarierin im Mutterschaftsurlaub kann ihre Meinung nun auch während des Mutterschaftsurlaubs einbringen, ohne sich sorgen zu müssen, dass ihre Abwesenheit die Kräfteverhältnisse im Parlament ändert.