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EFAS-Reform nicht weiter verzögern

14. September 2023 – Der Nationalrat hat sich für den Einbezug der Pflege in die Vorlage «Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen» (EFAS) ausgesprochen. Dies ist für den Städteverband ein zentrales Anliegen der Vorlage. Er wehrt sich aber dagegen, dass der grosse Rat Verzögerungen in Kauf nimmt, da er sie mit der Umsetzung der Pflegeinitiative verbinden will.

Das Ziel von EFAS ist, die Finanzierung ambulanter und stationärer Behandlungen gleich zu regeln. Heute werden ambulante Behandlungen vollumfänglich von den Krankenkassen bezahlt, während bei stationären Behandlungen die Kantone 55 Prozent beisteuern.

 

Das zentrale Anliegen für die Städte bei der EFAS-Reform: Die Pflegeleistungen müssen integriert werden. Denn heute wird deren Restfinanzierung– je nach Kanton – von den Gemeinden und Städten mitgetragen. Da der Beitrag der Versicherer gedeckelt ist, gehen Kostensteigerungen einseitig zulasten der Kantone, Städte und Gemeinden. EFAS würde die Möglichkeit bieten, eine faire Finanzierungslösung zu finden. Nur wenn die Reform auch die Pflege einschliesst können Fehlanreize tatsächlich verhindert werden. Der Nationalrat folgte in diesem Punkt nun erfreulicherweise dem Ständerat.

 

Verbindlich und ohne Verzögerung

Der Städteverband bedauert allerdings, dass die grosse Kammer – im Gegensatz zum Ständerat – die Integration der Pflege in EFAS an die Umsetzung der Pflegeinitiative und weitere Bedingungen knüpfen will. Dies ist nicht nötig und führt im schlimmsten Fall zu weiteren Verzögerungen (die Parlamentarische Initiative, die die Reform auslöste, wurde 2009 eingereicht). Der Städteverband unterstützt deshalb die Variante des Ständerates. Er hat sich stets für einen verbindlichen und pragmatischen Einbezug der Pflege eingesetzt.

 

Ausführliche Position vom 20. Februar 2023 zur EFAS

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