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Städte entwickeln, Lärm verhindern (Revision des Umweltschutzgesetzes im Ständerat)

5. Dezember 2023 – Beschwerden wegen Lärm verhindern zahlreiche Bauprojekte und Sanierungen in den Städten und bremsen die Innenentwicklung. Gleichzeitig schränkt übermässiger Lärm die Lebensqualität der Bevölkerung ein und schadet der Wirtschaft. Mit diesem Spannungsfeld beschäftigt sich der Ständerat am 6. Dezember im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG). Die Städte wünschen sich eine siedlungsverträgliche Klärung, doch der Vorschlag von Bundesrat und vorberatender Kommission bevorzugen das Bauen einseitig. Sie benötigen mehr Handlungsspielraum zur Lärmreduktion an der Quelle.

Der Bundesrat und die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) wollen mit der USG-Vorlage das Spannungsfeld zwischen Stadtentwicklung und Lärmbelastung lösen. Die Städte unterstützen dies dezidiert, da Einsprachen aufgrund der restriktiven Lärmvorschriften zahlreiche Sanierungs- und Bauvorhaben blockieren. Dies hindert die Entwicklung der Städte nach innen, wie dies das Raumplanungsgesetz (RPG) vorsieht.

 

Gleichzeitig darf übermässiger Lärm die Lebensqualität der Stadtbevölkerung nicht einschränken. Bundesrat und UREK-S nehmen darauf in der USG-Reform zu wenig Rücksicht. Die Städte fordern deshalb vom Ständerat, dass sie selbst mehr Handlungsspielraum erhalten und weitere Massnahmen zur Lärmreduktion anordnen können. Dies vor allem dann, wenn die zuständige kantonale Behörde säumig ist. Der Lärm muss an der Quelle reduziert werden, und dabei muss beim grössten Hebel angesetzt werden: Dem motorisierten Strassenverkehr, der für 80 Prozent der Lärmemissionen zuständig ist. Diesen Lärm an der Quelle zu reduzieren, gelingt am effektivsten mit einer Temporeduktion auf Tempo 30. Ist es weniger lärmig im Stadtraum, profitieren die Gesellschaft und die Wirtschaft.

 

Lärmschutz nicht aushöhlen – städtetaugliche Lärmoptimierungen verbindlich machen

Mit Geschwindigkeitsreduktionen können viele lärmgeplagte Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner entlastet werden, jedoch nicht alle. Der Städteverband befürwortet daher eine verbindliche Klärung der Lärmvorschriften bei Bauvorhaben. Damit werden mehr Bauprojekte bewilligungsfähig.

 

Können die Grenzwerte nicht eingehalten werden, plädieren die Städte für die sogenannte «Lüftungsfensterpraxis». Diese besagt, dass jeder lärmempfindliche Raum über mindestens ein Fenster mit einer ruhigen Seite verfügen soll. Falls dies nicht möglich ist, muss alternativ ein ruhiger Raum und ein ruhiger Aussenraum garantiert sein. Der Vorschlag von Bundesrat sieht eine Aufweichung der Lärmvorschriften vor: Die Grenzwerte müssen nur in der Hälfte der Räume eingehalten werde müssen. Die UREK-S fügte zusätzlich noch einen Verhältnismässigkeitspassus ein, der unnötig für Rechtsunsicherheit sorgt. Dies lehnen die Städte ab.

 

Lärm verursacht hohe Kosten

Der Städteverband fordert die Berücksichtigung der Lärmreduktion auch bei den Baubewilligungen und plädiert für vorausschauendes und pragmatisches Augenmass mit den Städten im Blick: Vorschriften sollen einerseits so geklärt werden, dass die Stadtentwicklung vorangetrieben werden kann und die blockierten Bauprojekte Bewilligungsfähigkeit erlangen. Andererseits darf der Lärmschutz nicht ausgehebelt werden. Denn Lärm ist nicht nur lästig, sondern sorgt für gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden. Dies trifft nicht nur die Gesellschaft und die Wirtschaft, sondern auch die Immobilien verlieren an Wert. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beziffert die lärmbedingten Kosten auf jährlich 2,8 Milliarden Franken (wovon 2,3 Mrd. Franken vom Strassenlärm verursacht wird).

Kontakt
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Anders Stokholm, Präsident Schweizerischer Städteverband und Stadtpräsident Frauenfeld
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Sami Kanaan, Stadtrat Genf, Vizepräsident Schweizerischer Städteverband
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Monika Litscher, Vize-Direktorin
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