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Grossprojekt «EFAS» auf der Schlussgeraden: Pflege ist wichtiger Bestandteil

18. Dezember 2023 – Nach 14 Jahren Beratung steht die gesundheitspolitische Vorlage «Einheitliche Finanzierung von ambulant und stationären Leistungen» (EFAS) vor dem Abschluss. Der Städteverband hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Pflegeleistungen einbezogen wurden. Dadurch wird die heute einseitig zu Lasten der Restfinanzierer gehende Pflegefinanzierung auf eine neue Basis gestellt.

Mit EFAS wird die Finanzierung des Gesundheitswesens fundamental umgebaut. Stationäre und ambulante Leistungen sollen künftig einheitlich finanziert werden. Die Vorlage verspricht, Kosten zu dämpfen und Fehlanreize bei Behandlungen zu beseitigen. Es ist sehr erfreulich, dass die Räte beschlossen haben, die Pflege in die Vorlage aufzunehmen. Denn nur so können die Fehlanreize aufgrund unterschiedlicher Finanzierung tatsächlich ausgemerzt werden und die Voraussetzungen für eine integrierte Versorgung geschaffen werden.

 

Am Schluss der 14-jährigen Verhandlungen haben die Räte in der zu Ende gehenden Wintersession noch letzte Differenzen bereinigt. Im Pflegebereich standen noch zwei Differenzen im Raum, die aus Sicht der Städte zentral sind:

 

  • Verbindliche Inkraftsetzung: Die Städte befürworteten den Vorschlag des Ständerats, den Einbezug der Pflege in EFAS verbindlich in sieben Jahren in Kraft zu setzen. Der Nationalrat wollte die Einführung an Bedingungen knüpfen: Einerseits sollte der Einbezug der Pflege nur umgesetzt werden, wenn die Pflegeinitiative vollständig umgesetzt ist. Darauf hat er nun aber verzichtet. Durchgesetzt hat sich der Nationalrat aber mit der Bedingung, dass für die Umsetzung von EFAS in der Pflege kostendeckende Tarife vorliegen müssen, die auf einer einheitlichen, transparenten Kosten- und Datenbasis beruhen. Der Städteverband hatte gefordert, dass der Umsetzungstermin verbindlich ins Gesetz geschrieben wird, weil sich dadurch für alle Akteure Planungssicherheit ergibt. Er ist aber optimistisch, dass die nun verankerte Bedingung in sieben Jahren erfüllt werden kann. Gleichzeitig appelliert er an die involvierten Akteure, für den Pflegebereich nicht höhere Massstäbe anzuwenden als für andere Bereiche des Gesundheitswesens, sondern zielführende und pragmatische Lösungen zu finden.
  • Beitrag an die Pflege der Versicherten: Der Nationalrat wollte die Patientenbeteiligung im Pflegebereich abschaffen, ist nun aber dem Ständerat gefolgt, der Patientenbeitrag bleibt auch mit EFAS. Das ist im Sinne des Städteverbands, weil ansonsten beträchtliche Kosten auf die Kantone und die in vielen Kantonen mitfinanzierenden Städte und Gemeinden überwälzt worden wären.

Aktuell werden Pflegeleistungen von den Krankenkassen, den Patient/-innen und den restfinanzierenden Kantonen und Gemeinden getragen. Der Beitrag der Krankenkassen und der Patienten ist jedoch gedeckelt, so dass die Kostensteigerungen der letzten Jahre einseitig zulasten der Restfinanziererinnen gingen. In zehn Kantonen wird die Restfinanzierung aktuell allein von den Gemeinden getragen, in weiteren acht Kantonen tragen die Gemeinden einen Teil davon. Durch den Einbezug in EFAS kann die Pflegefinanzierung nun auf eine neue fairere Basis gestellt werden. Die Vorlage geht zurück auf die Parlamentarische Initiative «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus».

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