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Zugang zu Arbeitsmarkt soll für ukrainische Flüchtlinge vereinfacht werden

13. März 2024 – Personen mit Schutzstatus S sollen künftig keine Bewilligung mehr brauchen, bevor sie arbeiten dürfen. Neu soll bloss noch eine Meldepflicht gelten. Nach dem Nationalrat überwies nun auch der Ständerat eine entsprechende Motion. Der Städteverband begrüsst dies.

Die Motion verlangt, dass die Bewilligungspflicht von Arbeitsverhältnissen von Personen mit Schutzstatus S in eine Meldepflicht umgewandelt wird. Diese Regelung gilt auch für Personen mit vorläufiger Aufnahme. Der Schutzstatus S gilt für Geflüchtete aus der Ukraine. Sie erhalten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen.

 

Die Städte unterstützen die Bestrebungen, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer einfacher in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Eine Hürde, wirtschaftlich und sozial unabhängiger zu werden, fällt so weg. Die diesbezügliche Gleichbehandlung mit vorläufig Aufgenommen begrüsst der Städteverband ebenfalls.

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