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Steuern sollen für Berechnung des Existenzminimums mitberechnet werden

13. März 2024 – Bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums werden heute die laufenden Steuern nicht einberechnet. Dies soll sich ändern. Die Städte begrüssen, dass der Ständerat eine entsprechende Motion angenommen hat.

Personen, die betrieben und gepfändet werden, dürfen nicht unter das Existenzminimum fallen. Mit der heutigen Regelung werden die laufenden Steuerschulden nicht mitberücksichtigt. Dadurch entstehen während der laufenden Pfändung neue Steuerschulden, was den staatlichen Zielen eines solchen Existenzminimums zuwiderläuft. 

 

Die Motion soll die Situation verbessern. Auch aus Sicht der Städte ist dieser Systemfehler unbedingt zu beheben. Einerseits weil Schuldnerinnen und Schuldner dadurch in der Lage wären, Steuerforderungen der Gemeinwesen nachzukommen. Steuerschulden verursachen administrative Aufwände bei Städten und Gemeinden. Zudem besteht das Risiko, dass die Steuerschulden auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht beglichen werden können.

 

Betroffenen fällt es ausserdem schwerer, sich aus der Schuldenfalle befreien zu können, was das Risiko erhöht, in die Sozialhilfe zu fallen – was ebenfalls auf die Städte und Gemeinden zurückfällt.

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