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Die Hilflosenentschädigung zu einem Betreuungsgeld im Alter weiterentwickeln?

14. März 2024 – Der Bundesrat soll prüfen, inwiefern die Hilflosenentschädigung auch für AHV-Rentnerinnen und -Rentner ein Mittel sein kann, die Betreuung im Alter zu finanzieren. Der Städteverband unterstützte das Postulat, dass der Nationalrat verabschiedete.

Das Postulat «Entwicklung der Hilfslosenentschädigung hin zu einem Betreuungsgeld» verlangt einen Bericht, der aufzeigt, wie die Hilflosenentschädigung weiterentwickelt werden könnte, damit die Mittel zielgenauer eingesetzt und Finanzierungslücken im Bereich der Betreuung im Alter zumindest teilweise geschlossen werden können. Insbesondere sollen die Auswirklungen geprüft werden, wenn die Hilflosenentschädigung für AHV-Bezügerinnen und -Bezüger auf das Niveau der IV-Versicherten angehoben wird. Dort sind die Leistungen rund doppelt so hoch.

 

Die Städte unterstützen die Annahme des Postulats. Sie haben grosses Interesse daran, dass Betreuungsleistungen für ältere Menschen gewährleistet und finanzierbar sind. Ist dies nicht der Fall, drohen Verlust der Lebensqualität, sozialer Ausschluss und verfrühte Heimeintritte. Dies fällt sowohl gesellschaftspolitisch als auch finanziell auf die Städte zurück.

 

Viel Engagement in den Städten

Aktuell werden in den Städten vielfältige Lösungen entwickelt, um den Zugang zu Betreuungsleistungen zu verbessern. Finanzierungslücken müssen aber auch auf übergeordneter politischer Ebene geschlossen werden. Eine Entwicklung der Hilflosenentschädigung hin zu einem Betreuungsgeld wäre dafür ein wichtiges Element, und der angestrebte Bericht eine wichtige Grundlage für die fachliche und politische Diskussion. 

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