FR

Bundesbeitrag Kinderbetreuung: Es braucht eine mehrheitsfähige Lösung

13. Juni 2024 – Die parlamentarische Diskussion um die finanzielle Beteiligung des Bundes an der familienergänzenden Kinderbetreuung geht in die nächste Runde. Der Nationalrat hatte im Frühling 2023 eine Beteiligung des Bundes von 20 Prozent an den Kosten der Eltern vorgeschlagen. Kostenpunkt: 700 Mio. Franken pro Jahr. Die zuständige Kommission des Ständerats hat nun einen alternativen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Sie will eine Betreuungszulage analog zu den Familienzulagen ausrichten und diese rein durch die Arbeitgeber finanzieren. Der Städteverband ist offen für den neuen Vorschlag, sieht aber den Bund finanziell in der Verantwortung und appelliert an die Kommission, eine wirkungsvolle und mehrheitsfähige Lösung zu finden.

Franziska Ehrler, Leiterin Sozialpolitik

 

Ausgangspunkt der Debatte ist die parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung». Diese verlangt, dass die zeitlich befristeten Finanzhilfen des Bundes im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung in eine stetige Unterstützung überführt werden. Als Antwort darauf, hat der Nationalrat im März 2023 einen Gesetzesvorschlag verabschiedet. Anschliessend hat sich die zuständige Kommission des Ständerats (WBK-S) der Vorlage angenommen, einen alternativen Vorschlag erarbeitet und in diesen im Frühling 2024 in die Vernehmlassung geschickt.

 

Der Städteverband ist überzeugt von der Notwendigkeit der Vorlage nicht nur für die Volkswirtschaft, sondern auch hinsichtlich der Gleichstellung sowie der frühen Förderung- Er hatte das Modell des Nationalrats unterstützt, steht aber auch dem Vorschlag der WBK-S offen gegenüber und ist bereit, Hand zu bieten für Kompromisse.

 

Der Städteverband fordert, dass dasjenige Modell zur Umsetzung gelangt, das die Ziele der parlamentarischen Initiative effektiv und effizient erreicht und gleichzeitig politisch mehrheitsfähig ist.

 

Der Vorschlag des Nationalrats sah eine zweiteilige Vorlage vor: Einerseits sollten die Eltern wirkungsvoll entlastet werden, indem sich der Bund mit 20% an den Kosten der institutionellen Kinderbetreuung bis zum Ende der Primarschulzeit beteiligt. Dafür hat er rund 700 Mio. Franken pro Jahr veranschlagt. Zusätzlich wollte der Nationalrat rund 60 Mio. Fr. pro Jahr für Programmvereinbarungen mit den Kantonen einsetzen, um die Schliessung von Angebotslücken, die Qualitätsentwicklung und die Politik der frühen Kindheit zu fördern.

 

Die WBK-S sieht – wie der Nationalrat – eine Umsetzung der Vorlage in zwei Teilen vor: Einerseits eine Reduktion der Elternbeiträge für die institutionelle Kinderbetreuung, andererseits Programmvereinbarungen zu Weiterentwicklung des Angebots. Auch die WBK-S will den grössten Teil der insgesamt vorgesehenen finanziellen Mittel für die Senkung der Elternbeiträge einsetzen. Dies begrüssen die Städte.

Zur Senkung der Elternbeiträge schlägt die WBK-S im Gegensatz zum Nationalrat vor:

  • eine Betreuungszulage über das Familienzulagengesetz auszurichten (keine Verankerung der proportionalen Bundesbeteiligung in einem neuen Gesetz);
  • den Geltungsbereich der Zulage auf das vollendete 7. Lebensjahr des Kindes zu beschränken;
  • die Finanzierung nicht durch Bundesmittel, sondern rein über die Arbeitgeber sicherzustellen.

Ja zu Umsetzung über das Familienzulagengesetz, Nein zu reiner Arbeitgeberfinanzierung

 

Zu diesen grundlegenden Abweichungen vom Nationalratsmodell hat der Städteverband folgende Haltung:

  • Für die Kantone, Städte und Gemeinden ist eine administrativ einfache Lösung wichtig. Sie begrüssen die Ausrichtung und Durchführung der Betreuungszulage über das Familienzulagensystem, weil dieses Modell gemäss aktuellem Wissensstand ebenfalls als administrativ einfacher eingeschätzt wird.
  • Die Finanzierung rein über Beiträge von Arbeitgebenden (und gegebenenfalls Arbeitnehmenden) erachtet der Städteverband jedoch nicht als angemessen und auch nicht als mehrheitsfähig. Dem Bund kommt gemäss Bundesverfassung (Art. 67 Abs. 2 und Art. 116 Abs. 1) eine Mitverantwortung zu und er profitiert ebenfalls von einem guten Angebot in der familienergänzenden Kinderbetreuung, da so Elternteile ihre Arbeitspensen erhöhen dürften und mehr Steuereinnahmen generieren. Der Bund steht deshalb auch in der finanziellen Mitverantwortung und soll einen substanziellen Teil der Kosten der Betreuungszulagen tragen.
  • Die Einschränkung des Geltungsbereichs bedauert der Städteverband. Für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollte die Betreuung im Früh- und im (Vor)Schulbereich zusammengedacht werden. . Er anerkannt allerdings, dass der Handlungsbedarf in den ersten Lebensjahren weit grösser ist und kann deshalb den von der WBK-S vorgeschlagene Einschränkung des Geltungsbereichs im Sinne eines Kompromisses mittragen.

In Bezug auf die Programmvereinbarungen will die WBK-S weniger Mittel einsetzen als der Nationalrat und setzt andere inhaltliche Schwerpunkte. Der Städteverband erachtet den ursprünglichen Vorschlag des Nationalrats als zielführender, ist aber auch da zu Kompromissen bereit.

  ·  
+41 78 739 78 16
  ·  
info@aegerter-holz.ch