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Die Städte stehen ein für Mieterinnen und Mieter

03. Oktober 2024 – Im November stimmt die Schweiz über zwei Änderungen im Mietrecht ab. Es geht einerseits um die Untermiete und andererseits um die Kündigung wegen Eigenbedarf. In beiden Fällen sollen die Rechte der Mieterinnen und Mieter unverhältnismässig geschwächt werden. Die Städte lehnen dies ab.

Die Schweiz ist ein Land der Mieterinnen und Mieter: Beinahe 60% der Bevölkerung leben in Mietwohnungen. Die Städte und städtischen Gemeinden weisen einen noch höheren Anteil an Mietwohnungen auf als der Schweizer Durchschnitt, nämlich 75% aller Haushalte (Statistik der Schweizer Städte 2024), und sind insofern stärker von den beiden Vorlagen betroffen. Der Schweizerische Städteverband hat deshalb die systematische Stärkung der Mieter und Mieterinnen in seinem Positionspapier «Städtische Wohnpolitik: Ziele, Anliegen und Spielräume» zum zentralen Anliegen erklärt. Die grösste urbane Qualität ist die Vielfalt. Um Vielfalt zu gewährleisten und zu bewahren, brauchen die Städte eine Wohnraumversorgung für sämtliche Bevölkerungsgruppen. Die vorgeschlagenen Änderungen des Mietrechts bedrohen diese urbanen Qualitäten durch eine Schwächung der Mietenden und erschweren es den Gemeinden, Wohnraum für alle zu schaffen.

Konkret geht es um zwei Änderungen im Obligationenrecht, einerseits betreffend Untermiete und andererseits betreffend Kündigung wegen Eigenbedarf. Gegen beide Änderungen wurde das Referendum ergriffen, weswegen das Volk am 24. November 2024 darüber abstimmt. Beide Vorlagen würden die Position der Mietenden gegenüber den Vermietern verschlechtern. Die Städte bemängeln dies und lehnen beide Änderungen ab. Hinzu kommt, dass sich weitere Vorlagen zur Schwächung der Mietenden bereits zur Umsetzung in den Bundesämtern und Legislativkommissionen befinden.

 

Schlecht für städtische Wohnungspolitik jeder Couleur

Die Städte haben sich bereits in der Vernehmlassung gegen die beiden Änderungen im Obligationenrecht ausgesprochen. Auch die Minderheit der Städte, die die Vorlagen nicht gänzlich ablehnten, sprachen sich für wesentlich mildere Versionen der Gesetzesänderungen aus.

Die Umsetzung der Vorlagen ist im aktuellen Kontext der Wohnungsknappheit umso problematischer. Die beiden Vorlagen treffen jede (städtische) Wohnungspolitik – ungeachtet der politischen Ausrichtung – weil sie die Lebensrealitäten der Bewohnerschaft, grossmehrheitlich Mieterinnen und Mieter, gefährden. Die Städte befürchten, dass durch die Änderungen Bestandesmietverträge einfacher aufgelöst werden können und so einkommensschwächere Bevölkerungsschichten aus den Städten verdrängt werden. Wenn die Vielfalt die wichtigste urbane Qualität ist, so bildet eine Verdrängung von bestimmten Bevölkerungsgruppen aus den städtischen Agglomerationen eine Bedrohung für eben diese Qualität.

 

Unverhältnismässige Änderungen des Mietrechts

Vor allem aber sind die vorgesehenen Umsetzungen unverhältnismässig. Bei beiden Anpassungen des Obligationenrechts haben sich die Rechtskommissionen für die strengst möglichen Versionen für die Mietenden entschieden:

Bei Untermieten soll neu eine Kündigung mit einer 30 Tage-Frist möglich sein, falls die Mietenden ihre Vermieter falsch oder nicht über Änderungen betreffend Untermiete informieren. Es ist unverhältnismässig, dass ein einfaches Vergessen zu einem kurzfristigen Auszug aus einem Zuhause führen kann.

Auch bezüglich der Kündigung bei Eigenbedarf stellen die Städte diese Unverhältnismässigkeit fest. Sie halten die bisher geltende Regelung, dass Eigenbedarf eine zeitliche und sachliche Dringlichkeit bedingt, für eine faire Interessenabwägung zwischen Vermietenden und Mietenden. Zudem würde es Mieterinnen und Mietern erschwert, gerichtlich gegen eine Kündigung vorzugehen.

Eine Mehrheit der Menschen in den Städten wohnen zur Miete und sind insbesondere in Zeiten der Wohnungsknappheit verletzlich. Ungeachtet der politischen Couleur setzen sich die Städte daher für die Mietenden ein. Ihre Rechte sind zu stärken, nicht zu schwächen.

 

Der Städteverband empfiehlt folgende Parolen für die Abstimmung am 24. November 2024

  • Nein zur Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) (BBl 2023 2288)
  • Nein zur Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) (BBl 2023 2291)
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