Doppelter Angriff auf Mietrecht
Die Schweiz ist ein Land von Mieterinnen und Mietern: Beinahe 60% der Bevölkerung leben in Mietwohnungen. Die Städte weisen einen noch höheren Anteil an Mietwohnungen auf als der Schweizer Durchschnitt. Entsprechend ist die städtische Bevölkerung direkt betroffen von den beiden Mietrecht-Vorlagen. Beide Änderungen des Obligationenrechts würden die Rechte der Mieterinnen und Mieter schwächen und Kündigungen von bestehenden Mietverträgen erleichtern. Aufgrund der schwierigen Lage auf dem städtischen Mietwohnungsmarkt ist für die Städte vielmehr die Stärkung der Mieterinnen und Mieter erstrebenswert. Der Schweizerische Städteverband hat daher die Nein-Parole für beide Mietrecht-Vorlagen gefasst.
Kein «rein linkes» Vorhaben
Die grösste urbane Qualität ist die Vielfalt, weshalb die Städte Wohnraum für sämtliche Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Mit den geplanten Anpassungen werden sowohl die urbanen Qualitäten durch eine Schwächung der Mietenden bedroht als auch die Bemühungen der Städte erschwert, Wohnraum für alle zu ermöglichen.
Befürworter der Vorlagen behaupten teilweise, der Erhalt des bisherigen Mietrechts sei ein «rein linkes» Vorhaben. Die beiden Vorlagen treffen allerdings jede städtische Wohnungspolitik – ungeachtet der Parteienpolitik – und die Lebensrealitäten ihrer Bewohnerschaft, die eben hauptsächlich mietet.
Der Städteverband hält sich an den Grundsatz, Abstimmungsparolen nur dann zu fassen, wenn ein direkter städtischer Bezug besteht. In diesem Sinne beschloss er zudem die Ja-Parole zur Einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS).