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Betreutes Wohnen für Bezügerinnen und Bezüger von EL soll gefördert werden

13. November 2024 – Der Bundesrat will die Autonomie von AHV- und IV- Rentnerinnen und -Rentnern fördern. Deshalb sollen Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, Anspruch auf bestimmte Betreuungsleistungen haben, die das selbstbestimmte Wohnen ermöglichen. Die zuständige Kommission des Nationalrats hat nun den Vorschlag des Bundesrates um wichtige Anpassungen ergänzt. Die Städte begrüssen diese Ergänzungen.

Die Betreuung im Alter ist für die Städte ein sehr wichtiges Thema. Mit der demografischen Entwicklung steigt die Zahl der älteren Personen. Zudem wird ein zunehmender Anteil dieser Personen keine Angehörigen haben oder keine, die nahe genug wohnen, um Hilfe und Betreuung zu übernehmen. Deshalb sind viele Städte auf der Suche nach Lösungen, um betagte Menschen darin zu unterstützen, möglichst lange ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen und an der Gesellschaft teilhaben zu können. Damit die Städte gute Lösungen finden können, ist es aber auch wichtig, dass die anderen Staatsebenen in ihren Zuständigkeitsbereichen aktiv werden.

 

Der Städteverband ist deshalb sehr erfreut, dass der Bundesrat anerkennt, dass im Bereich der Betreuung Handlungsbedarf besteht und nationale Finanzierungslösungen notwendig sind. Die Finanzierung von Betreuungsleistungen für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) zu verbessern, ist ein wichtiger Schritt.

 

Nun hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates die Vorlage angenommen. Sie beantragt ihrem Rat zwei Anpassungen, die der Städteverband explizit begrüsst. Sie betreffen zum einen die Betreuungspauschale, die insbesondere mit der nun vorgeschlagenen Flexibilität eine effektiv umsetzbare Lösung darstellt. Zudem begrüssen die Städte, dass die neuen Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause auch den psychosozialen Aspekt der Betreuung berücksichtigen.

 

Ein Element, das aber weiterhin fehlt, ist die Beratung und Hilfe bei der Organisation von Betreuungsleistungen. Die Erfahrungen der Städte zeigen, dass dies notwendig ist, damit die Leute notwendige Betreuungsleistungen auch tatsächlich beziehen können. Der Städteverband bedauert, dass die Kommission diesen Aspekt nicht im Gesetz verankern will.

 

Die Städte finanzieren bei der EL wesentlich mit: In elf Kantonen ist die kommunale Ebene in die Finanzierung involviert, gesamtschweizerisch werden ein Viertel der EL-Ausgaben von der kommunalen Ebene getragen.

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