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Nationalrat will betreutes Wohnen für Bezügerinnen und Bezüger von EL fördern

19. Dezember 2024 – Der Nationalrat hiess eine Gesetzesanpassung gut, die die Autonomie von AHV- und IV- Rentnerinnen und -Rentnern fördern soll. Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, sollen Anspruch auf Betreuungsleistungen haben, die das selbstbestimmte Wohnen ermöglichen. Die Städte begrüssen diesen Entscheid sehr.

Mit der demografischen Entwicklung steigt die Zahl der älteren Personen. Viele von ihnen haben keine Angehörigen oder keine, die nahe genug wohnen, um Hilfe und Betreuung zu übernehmen. Viele Städte versuchen betagte Menschen darin zu unterstützen, möglichst lange ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen und an der Gesellschaft teilhaben zu können. Damit die Städte gute Lösungen finden können, ist es wichtig, dass die anderen Staatsebenen in ihren Zuständigkeitsbereichen aktiv werden. Der Städteverband ist deshalb sehr erfreut, dass der Nationalrat die Finanzierung von Betreuungsleistungen für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) verbessern will. Damit können auch Menschen mit kleinem Budget länger selbstbestimmt wohnen. Unnötige, verfrühte Heimeintritte werden verhindert und damit Kosten gespart.

 

Insbesondere erfreulich ist aus Sicht der Städte die Aufnahme des psychosozialen Bereichs. Denn die Städte sehen vor Ort, dass vor allem diese Komponente von Betreuung wichtig ist, damit Personen länger zu Hause wohnen bleiben und an der Gesellschaft teilhaben können.

 

Zwei Aspekte sind aus Sicht des Städteverbands noch anzupassen: Prioritär ist die Unterstützung bei der Organisation der Leistungen zu verankern; dies ist notwendig, damit die Leute Betreuungsleistungen tatsächlich beziehen können. Des Weiteren plädieren die Städte dafür, dass der Mietzinszuschlag für eine altersgerechte Wohnung über die jährliche EL abgedeckt und vom Bund mitfinanziert wird. Die Städte werden sich beim Ständerat dafür einsetzen, dass diese beiden Aspekte noch aufgenommen werden.

 

Die Städte finanzieren bei der EL wesentlich mit: In elf Kantonen ist die kommunale Ebene in die Finanzierung involviert, gesamtschweizerisch werden ein Viertel der EL-Ausgaben von der kommunalen Ebene getragen.

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