Entlastungspaket des Bundes: Sparen auf Teufel komm raus
Die Sparpläne des Bundes sind umfassend – und betreffen praktisch jeden Bereich der Gesellschaft. Weniger Geld für den öffentlichen Verkehr, für Integration und Soziales, für Bildung, Forschung und Innovation, für Klimaschutz, für Kultur, für die Sportförderung, oder Medienförderung. Das sind nur einige Beispiele der langen Liste. Bis 2028 sollen insgesamt rund 6,3 Milliarden Franken eingespart werden. Stark betroffen sind insbesondere Bildungs-, Integrations- und Innovationssaufgaben sowie weitere Leistungen, die Städte für ihre Bewohnenden erbringen, und die Städte für die ganze Wirtschaft zu toleranten, wohlhabenden, stabilen und dadurch attraktiven Orten zum Leben machen.
Viele der Massnahmen würden zu unmittelbaren Leistungskürzungen bei der städtischen Bevölkerung führen. Die Städte werden die Auswirkungen direkt vor Ort sehen und Aufgaben, die der Bund nicht mehr übernimmt, selbst stemmen müssen. Entgegen den Behauptungen des Bundesrats verschiebt das Entlastungspaket damit die Aufgabenteilung zwischen den drei Staatsebenen. Zudem greift er der geplanten Entflechtung der Ebenen ohne deren Konsultation vor. Die Städte werden durch die Massnahmen in vielen Bereichen zu zentralen Leistungserbringerinnen.
Wer bezahlt, befiehlt
Wälzt der Bund finanzielle Lasten bzw. Leistungen auf andere Staatsebenen ab und nimmt seine Aufgaben nicht mehr wahr, muss dies einhergehen mit mehr Kompetenzen bei jenen, die die Last übernehmen. Dies gilt für die einzelnen betroffenen Sektoralpolitiken und den Prozess an und für sich. Entsprechend müsste der Bund die Städte stärker und adäquater in die Ausgestaltung der Spar- und Finanzpolitik einbeziehen. Das ist leider alles andere als der Fall.
Mangelnder Einbezug der Städte
Zwar dürfen die Städte zurzeit an der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 teilnehmen. Bedauerlicherweise betrifft dies nur 36 der Massnahmen. Die 23 restlichen Massnahmen brauchen keine Gesetzesänderung und sind Teil der Vorlage in Form eines Mantelerlasses. Der Bundesrat lässt damit die öffentliche Auseinandersetzung über diese Massnahmen bewusst aussen vor. Dabei handelt es sich bei diesem Sparvolumen von 1,5 Milliarden Franken bis 2028 nicht um Massnahmen im Eigenbereich, sondern solche, die Dritte betreffen. Das ist umso stossender, als der Städteverband auch vorher nicht konsultiert wurde, als das Paket geschnürt wurde, trotz aktivem Versuch seitens Städteverband, das Gespräch zu suchen.
Gemäss Art. 50 der Bundesverfassung beachtet der Bund bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden und nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und Agglomerationen. Über die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung RVOV (Art. 15) ist zudem festgelegt, dass der Bund die Gemeinden und Städte einbezieht, sofern sein Vorhaben wesentliche kommunale Interessen berührt.
Folgt der Bund daher Verfassung und Gesetzestext, muss er die Städte beim Bundesgesetz über das Entlastungspaket stärker einbeziehen. Die Städte fordern, bei der Ausgestaltung von Entlastungsmassnahmen und Aufgabenverschiebungen gebührend und in ausreichendem Mass einbezogen zu werden.
Vertrauensverlust
Mehrere Massnahmen sehen Kürzungen oder Streichungen von Geldern vor, die erst kürzlich beschlossen wurden. Das betrifft Entscheide durch das Volk ebenso wie durch das Parlament, wie zum Beispiel das CO2-Gesetz, den Stopp zum Nationalstrassenausbau oder die genehmigte Erweiterung der Bahninfrastruktur.
Die Missachtung der erst kürzlich getroffenen Entscheide führt zu einem Vertrauensverlust in die demokratischen Mechanismen und trifft damit alle drei Staatsebenen: den Bund, die Kantone sowie die Städte und Gemeinden. Die Städte fordern, dass demokratische Entscheide durch Parlament oder Volk vom Bund respektiert werden. Insbesondere als progressive Kräfte (zum Beispiel in Bereichen wie Verkehr und Umwelt) sind die Städte auf verlässliche und stabile Rahmenbedingungen angewiesen, um entsprechend planen und umsetzen zu können.
Die Zukunft wird noch teurer
Die Massnahmen des Bundes laufen nicht nur den Anforderungen einer innovativen, städtischen und sozialen Gesellschaft entgegen, sondern auch einer zukunftsgerichteten. Im Wissen um die Zusammenhänge zwischen ökonomischer Stärke unseres Landes, resilienter Wertschöpfungsketten, gesellschaftlicher Kohäsion und verantwortungsvollem Umgang mit der ökologischen Krise muten viele der Sparmassnahmen und Aufgabenkürzungen, insbesondere bei Gesundheitsförderung, Klimaschutz, öffentlichem Verkehr, Integration, Innovation und Bildung sehr kurzsichtig an. Sie führen unweigerlich in eine Zukunft mit höheren Folgekosten. Da der Bund zudem mit der Anpassung des Subventionsgesetzes vorsieht, dass sein Beitrag zukünftig 50% der Kosten einer unterstützten Aufgabe nicht übersteigt, werden die anderen Staatsebenen unweigerlich nicht nur mehr belastet, sondern mittel- und langfristig noch die Folgekosten dieser kurzsichtigen Sparpolitik allein auffangen müssen. Dies, obwohl der Bund die Aufgabe hat, öffentliche Güter wie Klimaschutzmassnahmen, Katastrophenschutz oder Biodiversität zur Verfügung zu stellen und die Chancengleichheit zu garantieren.
Die Städte fordern, dass der Bund Sparmassnahmen und einseitig beschlossene Aufgabenverschiebungen ausschliesst, wenn deren mittel- und langfristigen Folgen höhere Kosten beim Bund oder Dritten nach sich ziehen. Um dies zu vermeiden, ist es unverzichtbar, die dritte Staatsebene und damit die Städte in die Massnahmenplanung einzubeziehen. Mit ihrer Politik der Nähe sind Städte und Gemeinden näher an der Bevölkerung und können Folgekosten teilweise besser voraussehen.
Fazit
Das bisherige Vorgehen des Bundesrates zum Entlastungspaket ist aus Sicht der Städte sehr unbefriedigend. Sie sind aber bereit, an einer konstruktiven Spardebatte teilzunehmen und zielführende Massnahmen gemeinsam mit allen Staatsebenen zu definieren.
- Die Städte fordern, dass der Bund die öffentliche Auseinandersetzung über die Sparmassnahmen zulässt und die geeigneten Massnahmen gemeinsam mit den anderen Staatsebenen festlegt.
- Als geeignete Sparmassnahmen erachten die Städte jene, die auch langfristig nicht die Innovation hindern und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Schweiz bremsen.
- Die Städte lehnen grundsätzlich Sparmassnahmen ab, die demokratischen Entscheiden des Volkes und des Parlaments – zumindest der letzten fünf Jahre – zuwiderlaufen.
- Die Städte lehnen grundsätzlich Sparmassnahmen ab, die Teil der Entflechtung 27 oder anderer laufender Projekte sind.
- Die Städte fordern, dass der Bund seine Aufgaben wahrnimmt und finanzielle Lasten nicht auf andere Staatsebenen abwälzt. Im Rahmen der Anpassung des Subventionsgesetzes muss der Bund darauf verzichten, nunmehr höchstens 50% der Kosten einer unterstützten Aufgabe zu übernehmen.
- Die Städte fordern für Leistungen, die sie übernehmen müssen, mehr Kompetenzen in der Sektoralpolitik im Einzelnen als auch im Prozess generell.