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Die Städte in den Medien – Die Städte als Akteurinnen auf dem Immobilienmarkt

27. März 2025 – Die Leerstandsquote in der Schweiz erreichte 2024 mit 1,08% ein historisches Tief. In den Schweizer Städten, in denen die Lage besonders angespannt ist, fällt dieser Wert noch geringer aus. Der Wohnungsmarkt ist nicht in der Lage, die Nachfrage zu decken, was sich massiv auf die Mieten auswirkt. Um erschwingliche Mieten zu garantieren, greifen die Städte mit verschiedenen Instrumenten ein.

Im Jahr 2024 erreichte die Leerstandsquote in der Schweiz mit nur 1,08% ein historisches Tief. Besonders besorgniserregend stellt sich die Situation in den Städten dar. So ist beispielsweise zu beobachten, dass Städte wie Kloten, Vevey und Zug Opfer ihrer Attraktivität sind; ihr Angebot an verfügbarem Wohnraum reicht nicht mehr aus. Diese angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt lässt die Mieten steigen. Gleichzeitig verschlechtert sich die Situation zusätzlich durch Plattformen wie Airbnb, da deren Angebote in den Städten die Zahl der verfügbaren Wohnungen noch weiter zurückgehen lassen. Die Städte arbeiten aktiv an einer Verbesserung der Situation. Luzern, Bern, Zürich und Genf haben zum Beispiel gesetzgeberische Massnahmen eingeleitet, um mehr Kontrolle über Vermietungsplattformen wie Airbnb zu erhalten. Überall in der Schweiz bemühen sich die Städte darum, mehr verfügbaren Wohnraum zu erschwinglichen Mieten anzubieten (Zuger Zeitung: 14.02., Zürcher Unterländer: 17.02., 24 heures: 18.02., Basler Zeitung: 20.02., rts.ch: 09.03., 24 heures: 12.03., La Liberté: 12.03.)

 

Bestandssanierung und Renovationen tragen zum Anstieg der Mieten bei

Die naheliegendste Lösung, um der geringen Leerstandsquote entgegenzuhalten, scheint darin zu bestehen, mehr zu bauen. Dies ist allerdings problematisch, wenn Neubauten Bestandsimmobilien ersetzen und die Mieten dadurch steigen. Die Sugus-Häuser in Zürich sind ein aktuelles und mit einem beachtlichen Medienecho verbundenes Beispiel dafür, welche Folgen Gebäudesanierungen für die Mietenden haben. Diese sehen sich gezwungen umzuziehen und haben keine Garantie, dass sich die Mieten bei einer etwaigen Rückkehr auf einem ähnlich niedrigen Niveau bewegen. Auf dem Zürcher Markt entstehen die meisten neuen Wohnungen dadurch, dass Bestandsimmobilien durch neuen Wohnraum ersetzt werden, was seit 2010 in bereits 400 Fällen geschehen ist. Dieses Vorgehen hat zwar Vorteile (vor allem im Hinblick auf die Energieeffizienz), erzeugt bei den Mietenden jedoch auch grosse Ängste, da mit solchen Projekten teilweise starke Mieterhöhungen einhergehen. Als Reaktion auf diese Entwicklung hat die Stadt Basel eine neue Wohnraumschutzverordnung eingeführt, die Vermietende dazu verpflichtet, ihre Mieterinnen und Mieter bei Renovationsarbeiten zu konsultieren, und mit der diese Arbeiten reguliert werden, um sie auf das notwendige Mass zu beschränken. Dies verhindert, dass unnötige Baumassnahmen zum Nachteil der Mietenden beschlossen werden. Nach Einschätzung der Stadt Basel hat dieser Ansatz sein Ziel erreicht, und mehrere andere Städte wollen ähnliche Vorgehensweisen einführen. (Tages-Anzeiger: 03.02., Limmattaler Zeitung: 05.02., Limmattaler Zeitung: 13.02., Tages-Anzeiger: 25.02.)

 

Ein anderer Lösungsansatz ist die Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum. Seit der Covid-19-Pandemie und dem Homeoffice-Boom hat sich der Bedarf an Büros deutlich verringert. Heute gibt es beispielsweise in Opfikon 110 300 m2 und in Genf 300 000 m2 leerstehende Büroflächen. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer leiten die notwendigen Schritte ein, um solche Flächen in Wohnraum umzuwandeln. Die Städte fördern diese Umnutzungen wo immer möglich, und da die Mieten für Wohnungen weit über denen für Büros liegen, profitieren auch die Vermietenden. (Tages-Anzeiger: 13.02., letemps.ch: 18.02.)

 

Was die Städte tun können, um den Trend zu stoppen

Für die Städte ist es wichtig, eine vielfältige Bevölkerung zu haben und dementsprechend auch einen angemessenen Anteil an Wohnraum zu erschwinglichen Mieten. Die Handlungsmöglichkeiten der Städte sind je nach kantonalen Gesetzen und politischen Mehrheiten sehr unterschiedlich. Im Kanton Waadt zum Beispiel haben die Gemeinden ein Vorkaufsrecht für alle zum Verkauf stehenden Gebäude. Auf dieser Grundlage hat die Stadt Lausanne seit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung im Jahr 2020 rund 15 Gebäude erworben. Die Stadtverwaltung erklärt, dass die Hauptziele dieser Käufe darin bestehen, die Mieten auf einem moderaten Niveau zu halten und die Gebäude zu sanieren. Bei einem Kauf durch private Eigentümerinnen und Eigentümer werden die Mieten häufig zulasten der Mietenden angehoben. Indem sie selbst Eigentum erwirbt, kann sie erschwingliche Mieten anbieten und neue gemeinnützige Wohnungen schaffen. Auch in Genf sähe es die Linke gerne, wenn die Stadt zu einer grossen Wohneigentümerin würde, und macht sich dafür stark, dass Genf sein Vorkaufsrecht stärker nutzt. (Tribune de Genève: 04.02., 24 heures: 08.02., Tribune de Genève: 10.02.)

Auf einen bestimmten Anteil an erschwinglichen bzw. gemeinnützigen Wohnungen hinzuwirken, ist eine Lösung, die von mehreren Städten in Betracht gezogen wird. So arbeiten beispielsweise die Städte Vevey und Kloten, in denen der Wohnungsmarkt jeweils sehr angespannt ist, an entsprechenden Vorschlägen. (24 heures: 18.02., Tribune de Genève: 04.03., Zürcher Unterländer: 06.03.)

 

Die Stadt Zug hingegen will nicht direkt in den Immobilienmarkt eingreifen, sondern eher bei ihrer Raumplanung ansetzen. Sie startet daher ein Pilotprojekt für sogenannte «weisse Zonen» (temporäre Sonderbauzonen). Diese Massnahme erlaubt es den Eigentümerinnen und Eigentümern, in einem begrenzten Zeitraum die Wohnungsdichte auf diesen Flächen zu erhöhen. Diese Vorgehensweise bietet die Möglichkeit, die Wohnungsdichte auf kontrollierte Weise anzuheben und die Zahl der verfügbaren Wohnungen zu erhöhen. (Neue Zürcher Zeitung: 03.03.)

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