Selbstbestimmtes Wohnen und Individualbesteuerung
Ältere Menschen sollen selbstbestimmt wohnen können. Deshalb sollen Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV oder zur IV Anspruch auf Betreuungsleistungen haben, die das selbstbestimmte Wohnen ermöglichen. Der Städteverband unterstützt die Vorlage zum Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und insbesondere die beiden Anpassungen der ständerätlichen Kommission, die Aufnahme der Alltagsunterstützung und der sozialen Teilhabe in den Leistungskatalog. Der Städteverband empfiehlt die Vorlage nach Kommissionsmehrheit des Ständerats anzunehmen.
Aufgrund der gesellschafts- und gleichstellungspolitischen Vorteile unterstützen die Städte den indirekten Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeitsinitiative, wenn die finanziellen Auswirkungen begrenzt werden, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestehen bleibt und keine Mehrkosten für die Verwaltungen verursacht werden. Der Städteverband empfiehlt somit dem Ständerat dem nationalrätlichen Beschlusses zu folgen und den Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeitsinitiative anzunehmen.
Weiter empfiehlt der Städteverband die Motion Flach «Endlich klare, einheitliche und faire Renditeberechnungen im Mietwohnungsmarkt» zur Annahme. Diese hat zum Ziel, faire und klar definierte Kriterien für die Mietzinsgestaltung definieren zu lassen. Der Städteverband befürwortet die Schaffung einer Gesetzesvorlage für ein einheitliches System von Mietrenditen sowie die Festlegung einer maximal zulässigen Rendite im Namen der Transparenz und des Mieterinnen- und Mieterschutzes.