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Die Städte begrüssen die Individualbesteuerung

11. Juni 2025 – Die Einführung der zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung wäre ein sozialer, gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Erfolg, denn sie steigert die Chancengleichheit in der Erwerbstätigkeit und Altersvorsorge. Die Städte begrüssen deshalb den Steuersystemwechsel trotz Mindereinahmen.

Die zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung steht kurz vor der Schlussabstimmung durch National- und Ständerat. Ihre Einführung wäre ein sozialer und volkwirtschaftlicher Erfolg, denn sie steigert insbesondere die Anreize zur Erwerbstätigkeit für Zweitverdienende, da diese flexibler auf Veränderungen in der Steuerlast reagieren können. Das grösste Potenzial für positive Beschäftigungseffekte besteht damit bei verheirateten Zweitverdienenden: Aufgrund der vorteilhaften Erwerbsanreize für Zweitverdienende wird eine höhere Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt erwartet, was positive Auswirkungen auf die Chancengleichheit und die Wirtschaftsleistung der Schweiz hätte. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz die finanzielle Unabhängigkeit beider verheirateter Personen gestärkt und ihre Altersvorsorge sowie die Absicherung im Falle einer Scheidung verbessert. Dies trägt zur Gleichstellung der Geschlechter bei und steht im Einklang mit der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt, die das Prinzip der Eigenversorgung nach der Scheidung betont. Die Städte und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) befürworten diesen Steuersystemwechsel, da er den gesellschaftlichen und sozioökonomischen Wandel der letzten Jahrzehnte abbildet.

 

Nebst den sozialen Aspekten würde die Vorlage auch volkswirtschaftliche Vorteile mit sich bringen: Gerade im Hinblick auf die aktuelle Arbeits- und Fachkräfteknappheit ist es zentral, das Potenzial von Frauen noch besser zu nutzen und bestehende Hürden für den Verbleib in der Erwerbstätigkeit und beim Wiedereinstieg abzubauen.

 

Die Städte und die KSFD begrüssen diesen Systemwechsel zur Aufhebung einer verfassungswidrigen Praxis. Sie fordern eine möglichst pragmatische und aufkommensneutrale Umsetzung, um die angespannte finanzielle Lage des Bundes nicht weiter zu belasten. Das Parlament hat mit einem Kompromiss, der Mindereinnahmen von rund 600 Millionen Franken vorsieht, einen gangbaren Weg gefunden. Ebenfalls wurde die gezielte Entlastung von Familien mit einem Kinderabzug von 12'000 Franken, den die Städte gefordert haben, in der Endfassung berücksichtigt. Die Schlussabstimmung zum Geschäft findet am 20. Juni 2025 statt.

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