Schutz des Trinkwassers – Für die Wahrung des Vorsorgeprinzips und für eine verursachergerechte Finanzierung
Sauberes Trinkwasser und eine gesunde Umwelt sind essenziell für die Lebensqualität der Bevölkerung; es ist das Resultat von bisher griffigem Gewässerschutz und professionellem Infrastrukturmanagement. Da die Städte und Gemeinden direkt von den Auswirkungen der Gewässerschutzgesetzgebung betroffen sind, engagiert sich der Schweizerische Städteverband zusammen mit seiner Sektion Schweizerischer Verband Kommunale Infrastruktur und weiteren Partnern im Sinne des für den Umweltschutz wichtigen Vorsorgeprinzips.
Wasser ist Leben – kein Spielraum für Abschwächung
Zurzeit gibt es im Parlament diverse Vorstösse, welche die Abschwächung des Gewässerschutzes zur Folge hätten. Dazu gehören insbesondere die Motionen 24.4589, 25.3154 und 25.3186, die unter anderem das Schweizer Gewässermonitoring an die EU angleichen wollen. Diese Vorstösse reihen sich ein in vergangene Beschlüsse des Parlaments, die bereits beschlossene Verbesserungen für den Gewässerschutz aufheben: Motion 22.3795 zur Verringerung des Reduktionsziels von Nährstoffverlusten, sowie die Motionen 22.3819, 22.4567 und 22.4569 zur Aufhebung der Massnahme von 3.5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf offener Ackerfläche.
Auch die parlamentarische Initiative 22.441 «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» hätte einen grossen Einfluss auf Verunreinigungen von Grund- und Trinkwasser, da die Zulassungsprüfung in der EU lückenhaft ist. Zu Folgeschäden kommt es dabei bereits mit den heutigen Prüf- und Zulassungsverfahren, die letztlich auf Kosten der Städte und Gemeinden zu beheben sind. Deshalb engagiert sich der Städteverband mit seinen Partnern auch stark für die Motion 20.3052 «Verursacherorientierte Finanzierung der zusätzlichen Trinkwasseraufbereitungsanlagen infolge strengerer Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel» von Alt-Nationalrat und Alt-SSV Präsident Kurt Fluri. Als Ergänzung zur Reduktion des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln entspricht sie einem zentralen Anliegen der Städte.
Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen müssen zwingend beibehalten und die Massnahmen des informellen Gegenvorschlags zu den Trinkwasserinitiativen im Jahr 2021 tatsächlich eingeführt werden. Dies ist notwendig, um die langfristige Versorgung mit sauberem Trinkwasser sicherzustellen und die Umwelt nachhaltig zu schützen.
Verursachende zahlen: Für eine faire Finanzierung der Trinkwasseraufbereitung
Die Gewinnung von sauberem Trinkwasser wird für die Städte und Gemeinden als kommunale Wasserversorger zunehmend auch zur grossen finanziellen Herausforderung. Die Wasserversorger stehen gemäss den Abschätzungen der Fachverbände vor Millioneninvestitionen, um in der Trinkwasseraufbereitung die tieferen Grenzwerte mit dem Bau neuer Transportleitungen oder zusätzlichen Aufbereitungsanlagen einhalten zu können. Derweil überprüft der Bund laufend die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und erlässt bei Produkten, die verboten werden, mit quasi sofortiger Wirkung strengere Grenzwerte für das Trinkwasser. Beispiele hierfür sind etwa das Fungizid Chlorothalonil oder die PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen), deren persistente Eigenschaften und toxikologische Relevanz zu strengeren Anforderungen an die Wasseraufbereitung führen werden.
Mögliche Massnahmen zum zwingend notwendigen Schutz der natürlichen Trinkwasserressourcen wurden unter anderem mit der parlamentarischen Initiative 19.475 und den daraus folgenden neuen Bestimmungen zum Schutz der Gewässer aufgezeigt. Hingegen ist die Finanzierung der trinkwasserseitig notwendigen Massnahmen in keinem dieser aktuellen Rechtssetzungsgeschäfte adressiert. Sowohl für die Finanzierung von Altlastensanierungen (VASA-Fonds) als auch für den Ausbau der kommunalen Kläranlagen zur Elimination von organischen Spurenstoffen aus dem Abwasser hat der Bund bei vergleichbaren Ausgangslagen die Rechtsgrundlagen für verursacherorientierte Finanzierungslösungen geschaffen. Nach Vorstellungen des Städteverbands soll dieser Ansatz auch bei der künftigen Phosphor-Rückgewinnung Anwendung finden.
Die Verantwortung für die Versorgung mit sauberem Trinkwasser darf dabei nicht allein den Kantonen, Städten und Gemeinden überlassen bleiben, da die Herausforderungen zunehmend nationaler Natur sind. Die Städte und Gemeinden tragen zudem einen Grossteil der notwendigen Investitionen, oftmals ohne ausreichende finanzielle Unterstützung. Ein klarer und solidarischer Rahmen auf Bundesebene ist notwendig, um diesen Herausforderungen wirksam und einheitlich zu begegnen. Deshalb setzt sich der Städteverband für die erwähnte Motion von Kurt Fluri ein, damit bei der Finanzierung des in den nächsten Jahren notwendigen Ausbaus der Trinkwasseraufbereitung infolge strengerer Grenzwerte für PSM, Düngerprodukten und Biozide eine national einheitliche, verursacherorientierte Finanzierungslösung geschaffen wird.
Der Schutz des Trinkwassers ist eine zentrale Aufgabe aller föderalen Ebenen mit wachsender ökologischer und finanzieller Tragweite. Damit die hohe Qualität unseres Trinkwassers auch künftig gewährleistet bleibt, braucht es eine konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips und eine klare Abwehr von politischen Bestrebungen zur Abschwächung des Gewässerschutzes. Zugleich darf die Finanzierung der dadurch notwendig werdenden Massnahmen nicht einseitig auf Städte und Gemeinden abgewälzt werden. Eine verursachergerechte und national einheitliche Finanzierung – wie sie die Motion von Kurt Fluri fordert – ist unerlässlich, um Umweltkosten fair zu verteilen und die Glaubwürdigkeit einer nachhaltigen Wasserpolitik zu sichern.