Der Städteverband bedauert geringeren Spielraum der Städte bei Hausbesetzungen
Der Städteverband und die Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren KSSD bedauern die vom Parlament beschlossene Änderung des Zivilrechts betreffend Hausbesetzungen. Die nun beschlossene vorläufige Vollstreckung einer gerichtlichen Verfügung ist weder nachhaltig noch zielführend. Insbesondere die grösseren Städte haben langjährige Erfahrung mit Hausbesetzungen und eine vom Bundesgericht sanktionierte Praxis entwickelt, die auch den begrenzten polizeilichen Ressourcen Rechnung trägt. Die Erfahrungen zeigen nämlich eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine neuerliche Besetzung einer zuvor geräumten Liegenschaft, falls diese weiterhin leer steht.
Deswegen sollte den kommunalen Behörden bei der Beseitigung von Hausbesetzung ein grosser Ermessensspielraum zukommen. Die Räumung einer besetzten Liegenschaft muss im öffentlichen Interesse liegen, verhältnismässig und insbesondere nachhaltig sein. Sowohl die Grundstückeigentümer als auch die Polizeiorganisationen haben ein grosses Interesse, dass es nicht zu einer mehrfachen Abfolge von Räumung und Wiederbesetzung kommt und damit auch zu einer Mehrbelastung der polizeilichen Ressourcen.