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Das Parlament ermöglicht selbstbestimmtes Wohnen mit Ergänzungsleistungen

24. Juni 2025 – Das Parlament fördert die Autonomie von Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen. Es stimmt einem Mindestleistungskatalog für Betreuungsleistungen zu, die das selbstbestimmte Wohnen ermöglichen. Die Städte begrüssen das breite Verständnis von Betreuung und werden sich für eine wirkungsvollen Umsetzung engagieren.

Das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV überliess es bislang den Kantonen, inwiefern Betreuungsleistungen übernommen werden. Beide Räte haben in der Schlussabstimmung nun einer Erweiterung des Leistungskatalogs zugestimmt. Sie anerkennen damit, dass im Bereich der Betreuung Handlungsbedarf besteht und die Finanzierung von Betreuungsleistungen für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) zu verbessern notwendig ist. Neu sind im Bereich der Krankheits- und Behinderungskosten insbesondere folgende Leistungen zu übernehmen:

 

a. ein Notrufsystem

b. Hilfe im Haushalt

c. Mahlzeitenangebote

d. Begleit- und Fahrdienste

 

Diese Leistungskatalog wurde von Parlament bewusst nicht abschliessend formuliert, weil der Vorlage ein breites Verständnis von Betreuung zu Grunde liegt. Der Städteverband bedauert, dass der psychosoziale Aspekt von Betreuung nicht expliziten Eingang in den Gesetzestext gefunden hat. Denn die Erfahrung der Städte zeigt, dass die soziale Teilhabe und die Vermeidung von Einsamkeit zentral sind, damit Menschen länger zu Hause leben können.

 

Trotzdem ist die Vorlage als Meilenstein zu werten und ein Erfolg für den Städteverband: Der Mindestleistungskatalog ist ein bedeutender Schritt, um Beziehenden von Ergänzungsleistungen das selbstbestimmte Wohnen im Alter zu ermöglichen und verfrühte Heimeintritte zu verhindern.

 

Der Städteverband hat sich für die Vorlage engagiert, weil die Betreuung im Alter für die Städte ein sehr wichtiges Thema ist. Mit der demografischen Entwicklung steigt die Zahl der älteren Personen. Zudem wird ein zunehmender Anteil dieser Personen keine Angehörigen haben oder keine, die nahe genug wohnen, um Hilfe und Betreuung zu übernehmen. Deshalb sind viele Städte auf der Suche nach Lösungen, um betagte Menschen darin zu unterstützen, möglichst lange ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen und an der Gesellschaft teilhaben zu können. Die Städte finanzieren bei der EL wesentlich mit: In elf Kantonen ist die kommunale Ebene in die Finanzierung involviert, gesamtschweizerisch werden ein Viertel der EL-Ausgaben von der kommunalen Ebene getragen. Damit die Städte gute Lösungen finden können, ist es aber auch wichtig, dass die anderen Staatsebenen in ihren Zuständigkeitsbereichen aktiv werden.

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