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Steuervorlage 17: Ständeratsbeschlüsse führen zu höheren Steuerausfällen

7. Juni 2018 – Der Ständerat hat heute als Erstrat die Steuervorlage 17 behandelt und ist dabei den Vorschlägen seiner Kommission gefolgt. Der Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren begrüssen, dass der Ständerat die Vorlage rasch vorantreibt und einen Ausgleich zwischen verschiedenen Anforderungen gesucht hat. Mit dem höheren Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer sowie der Gemeindeklausel hat der Rat zentralen Anliegen der Städte mindestens teilweise entsprochen. Aber mit der tieferen kantonalen Dividendenbesteuerung werden die Lasten der Vorlage zuungunsten von Kantonen, Städten und Gemeinden verschoben.

Für den Städteverband und die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (KSFD) ist die Steuervorlage 17 (SV17) ein gleichermassen dringliches wie wichtiges Geschäft. Unternehmen wie öffentliche Hand brauchen rasch Rechtssicherheit. Und die SV17 gilt es als ausgewogenes Paket zu schnüren, das der Betroffenheit der verschiedenen Staatsebenen Rechnung trägt. Der Ständerat hat mit seinen Anpassungen gegenüber der Vorlage des Bundesrates die Lasten von Kantonen, Städten und Gemeinden um rund 250 Millionen erhöht. Die Senkung der kantonalen Minimalbesteuerung der Dividenden von 70 auf 50 Prozent wird durch die Anpassungen des Kapitaleinlageprinzips nicht wettgemacht.

 

Dies ergibt ein Ungleichgewicht; denn mit der von den Städten und Gemeinden verlangten Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21,2 Prozent kompensiert der Bund nur einen Teil der erwarteten Steuerausfälle von Kantonen, Städten und Gemeinden. Zudem sollte die Gemeindeklausel verbindlicher formuliert sein, um sicherzustellen, dass auch Städte und Gemeinden angemessen entschädigt werden.

 

Der Nationalrat hat nun Gelegenheit, die Steuervorlage 17 auch im Sinne von Städten und Gemeinden besser auszutarieren. Weiterhin gilt, dass die generelle Stossrichtung der SV17 richtig ist und dass sie in der Herbstsession verabschiedet werden soll.

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