Enttäuschende Botschaft zum Entlastungspaket
Die Städte durften an der Vernehmlassung über das Entlastungspaket 2027 teilnehmen, doch die Stimmen von drei Viertel der Schweizer Bevölkerung wurden vom Bundesrat nicht gehört. Das ist umso stossender, als der Städteverband bereits früher im Prozess aktiv versucht hatte, das Gespräch zu suchen, um in die Massnahmenplanung miteinbezogen zu werden. Die Städte fordern, dass der Bund seine Aufgaben wahrnimmt und finanzielle Lasten weder direkt noch indirekt auf andere Staatsebenen abwälzt. Ebenfalls sprechen sich die Städte für Planungssicherheit und stabile politische Rahmenbedingungen aus; der Effizienz und Kosten willen. Mit dem vorliegenden Entwurf missachtet der Bundesrat kürzlich getroffene demokratische Entscheide des Volkes und des Parlamentes und riskiert mit der kurzfristigen Kursänderung Mehrkosten zu generieren.
Der Bundesrat kommt in der Botschaft den Kantonen beim Lastenausgleich entgegen, dies jedoch auf Kosten der Städte. Der soziodemografische Lastenausgleich wird stark gekürzt. Ein Teil der Gelder soll den ressourcenschwachen Kantonen zufliessen. Der Bundesrat widerspricht damit seinen eigenen Wirksamkeitsbericht, welcher vorsah, die demografischen Sonderlasten angemessen zu berücksichtigen und zurzeit keine Anpassungen am Finanzausgleich vorzunehmen. Die Städte bestehen darauf, dass der soziodemografische Lastenausgleich nicht zu Gunsten der ressourcenschwachen Kantone, auf Kosten der Städte ausgehöhlt wird.
Die Städte stellen sich auch weiterhin gegen die Kürzungen in den Sektorialpolitiken. Alle Bereiche, vom öffentlichen Verkehr, Integration und Soziales, Bildung, Forschung und Innovation über Klimaschutz, Kultur und Sportförderung bis zur Medienförderung sind betroffen. Die Einsparungen des Bundes in den einzelnen Bereichen führen zu keinen Einsparungen bei den Steuerzahlerinnen und -zahlern. Vielmehr führen sie zu Lastenverschiebungen und Aufgabenkürzungen mit unweigerlich höheren Folgekosten; und damit zeichnet sich ab, dass gewisse Leistungen in Zukunft nicht mehr erbracht werden.
Gemäss Art. 50 der Bundesverfassung beachtet der Bund bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden und nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und Agglomerationen. Über die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung RVOV (Art. 15) ist zudem festgelegt, dass der Bund die Gemeinden und Städte einbezieht, sofern sein Vorhaben wesentliche kommunale Interessen berührt. Folgt der Bund dieser Verpflichtung, muss er die Städte stärker und adäquater in die Ausgestaltung der Spar- und Finanzpolitik einbeziehen.