Der Nationalrat setzt sich für eine qualitativ hochwertige Grundversorgung für alle ein
Im Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Postverordnung im August dieses Jahres befürwortete der Schweizerische Städteverband die Modernisierungsbemühungen, zeigte sich aber besorgt über die Vorschläge, die eine Verschlechterung der Grundversorgung bedeuten würden. Tatsächlich wird in dem Änderungsentwurf vorgeschlagen, dass die Postzustellung auf die ganzjährig bewohnten Siedlungsgebiete beschränkt werden soll und nur noch 90% der Sendungen fristgerecht zugestellt werden müssen. Obwohl der Schweizerische Städteverband Verständnis für die angespannte Lage der Post hat, darf die Lösung nicht zulasten eines Teils der Bevölkerung gehen. Diese Massnahme hätte nicht nur negative Auswirkungen auf die Bergregionen und ländlichen Gebiete, sondern auch direkt auf einige Stadtquartiere. Aus Sicht der Städte beeinträchtigen diese Vorschläge die Qualität der Postdienste und schmälern die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizerischen Post.
Die von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrats eingereichte Motion 25.3948 «Erhalt der flächendeckenden Hauszustellung und Sicherung der postalischen Zustellqualität im Grundversorgungsauftrag» geht in die gleiche Richtung wie die Position der Städte. Der Schweizerische Städteverband stellt erfreut fest, dass der Nationalrat seine Besorgnis teilt und seine Position unterstützt. Er begrüsst ausserdem, dass es die Motion ermöglicht, dass diese Fragen vom Parlament behandelt werden und nicht nur Gegenstand einer Verordnungsänderung sind. Dieser Entscheid stellt ein wichtiges Bekenntnis zur Qualität der flächendeckenden Grundversorgung und zur Achtung des demokratischen Prozesses dar.