Die Beschleunigung von IV-Verfahren sowie eine finanzielle Absicherung der Versicherten ist Tatsache
Beide Räte stimmen für eine Beschleunigung des IV-Verfahrens und die finanzielle Absicherung für Betroffene. Diese soll unter anderem über ein Wartezeittaggeld für die Zeit zwischen dem Abschluss von beruflichen Eingliederungsmassnahmen und dem IV-Rentenentscheid erfolgen. Wenn Betroffene ihre Existenz bis zum IV-Rentenentscheid nicht sichern können, musste bisher die Sozialhilfe einspringen. Damit sind die Städte direkt betroffen, da sie wesentlich für die Sozialhilfe zuständig sind. Der Sozialhilfebezug ist weder für die Betroffenen noch für die Behörden zielführend. Die Betroffenen müssen auf dem tieferen Existenzminimum der Sozialhilfe leben und ihr gesundheitliche Situation droht sich weiter zu verschlechtern. Die Sozialhilfe muss eine Vorleistung erbringen, was mit einem finanziellen und administrativen Aufwand verbunden ist. Die Massnahmen der Motion werden hier künftig eine Abhilfe schaffen. Aus diesen Gründen begrüssen die Schweizer Städte die Annahme der Vorlage.