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Mehr Sicherheit, weniger Lärm, bessere Luft

20. November 2025 – Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf Hauptachsen wird schweizweit diskutiert. Für die Städte ist klar: Tempo 30 macht den Strassenraum sicherer, leiser und lebenswerter, verbessert Umwelt, Klima sowie Stadtgestaltung und stärkt so die Lebensqualität für alle. Zum Beispiel in Basel.

Esther Keller ist Basler Regierungsrätin (Bau- und Verkehrsdepartement) und Präsidentin der Städtekonferenz Mobilität. Seit 2024 ist sie Vorstandsmitglied der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV).

 

Eines der vielen Verkehrsthemen, über das in Basel und schweizweit leidenschaftlich debattiert wird, ist die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h. Wobei man hier differenzieren muss: Gerade in Wohnquartieren und im Umfeld von Schulstandorten ist Tempo 30 weitgehend unumstritten. Mehr noch: Die Anwohnenden wünschen sich häufig eine Tempo-30-Zone oder eine Begegnungszone, wo Autos mit höchstens 20 km/h unterwegs sein dürfen. In Basel haben wir über 90 Begegnungszonen, die wir grossmehrheitlich auf Wunsch der Bevölkerung realisiert haben.

 

Im Kanton Basel-Stadt sind aktuell rund 63% aller Stadt- und Kantonsstrassen verkehrsberuhigt, auf insgesamt knapp 180 Kilometern gilt Tempo 30. Damit verbessern wir die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, besonders aber für die Velofahrenden sowie Fussgängerinnen und Fussgänger. Zudem schützen wir die Bevölkerung vor Verkehrslärm und tragen dazu bei, unser ambitioniertes Klimaziel «Netto-Null bis 2037» zu erreichen. Verschiedene parlamentarische Vorstösse und Volksentscheide haben uns auf diesem Weg vorwärtsgebracht. Bis Ende Jahr wird die Basler Regierung zu einer kantonalen Motion berichten, die verlangt, dass in Basel-Stadt integral Tempo 30 gelten soll. Bereits heute sind wir in Basel weiter als viele andere Städte und haben auch auf rund 6% unserer übergeordneten Strassen Tempo 30 eingeführt. Das wurde in zwei Fällen von Autoverbänden bis vor Bundesgericht bekämpft. 2018 fällte das Bundesgericht den wegweisenden Entscheid, dass wir in der Sevogelstrasse - einer Hauptsammelstrasse mit direkt anliegenden Schulhäusern und übermässiger Lärmbelastung – Tempo 30 einführen durften. Im Herbst 2023 stützte das Bundesgericht erneut ein entsprechendes Vorhaben des Kantons: Wir durften auf der Feldbergstrasse Tempo 30 einführen. Die Feldbergstrasse ist eine stark befahrene Hauptverkehrsstrasse. Hier überschritten die Stickstoffdioxid-Immissionen ständig die erlaubten Grenzwerte. Dank Tempo 30 sanken die Immissionen wesentlich.

 

Diesen erfolgreichen Weg möchten wir weitergehen. Deshalb beobachten wir das Ansinnen der Motion Schilliger, Tempo 30 auf übergeordneten Strassen zu erschweren, und den darauf basierenden Vorschlag des Bundesrates mit Sorge. Es widerspricht der Stossrichtung unseres Parlaments und der Regierung, erschwert das Erreichen unserer Klimaziele gemäss Kantonsverfassung und würde massiv in die Autonomie der Städte und Gemeinden eingreifen. Die Städte und Gemeinden werden sich gegen diesen Eingriff wehren.

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