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Bund verzögert wirksamen Einsatz von Lärmblitzern

12. Dezember 2025 – Der Bund will den Einsatz von Lärmradargeräten (Lärmblitzern) zurzeit nur begrenzt ermöglichen. Die Städte benötigen diese Technologie jedoch, um wirksam gegen übermässigen Motorenlärm vorgehen zu können. Gestützt auf erfolgreiche Tests in den Städten fordert der Städteverband den Bund auf, möglichst rasch die nötigen rechtlichen Grundlagen für einen wirksamen Einsatz von Lärmradargeräten zu schaffen.

In vielen Städten ist der Leidensdruck in Bezug auf das sogenannte «Auto-Posing», also das absichtlich laute und auffällige Fahren, gross. Solche Fahrten können Lärmimmissionen wie ein Presslufthammer verursachen. Die häufigen Knallgeräusche und der schnelle Lärmanstieg sind störend und haben negative gesundheitliche Auswirkungen auf die Anwohnenden. Die städtische Bevölkerung fordert von den Behörden deshalb wirksame Massnahmen zum Schutz gegen solchen übermässigen Lärm, insbesondere zur Gewährleistung der Nachtruhe. Im Rahmen der Motion 20.4339 «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» hat der Bund geprüft, wie die Bekämpfung des Autolärms mit dem Einsatz von Lärmradgeräten unterstützt werden kann. Er kommt in seiner Medienmitteilung vom 12.12.2025 zum Schluss, dass aktuell technische und rechtliche Herausforderungen eine breite Verwendung dieser Geräte für das Büssen von übermässigem Lärm verunmöglichen. Aus Sicht des Städteverbands sind die Lärmradargeräte technisch ausgereift und können die Bekämpfung von «Auto-Posing» stark erleichtern. Dies zeigen erfolgreiche Pilotprojekte und Tests in den Städten. Die Geräte müssen dabei effektiv dafür eingesetzt und Fehlverhalten muss sanktioniert werden können. Die Städte fordern den Bund deshalb auf, möglichst rasch die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit Lärmradargeräte zur Sanktionierung von übermässigem Fahrzeuglärm eingesetzt werden können. Dieser Schritt ist dringend notwendig, um die Menschen in den Städten vor unnötig verursachtem Fahrzeuglärm zu schützen.

 

Bund will nur «Nudging»

Der Bundesart sieht den Einsatz von Lärmradargeräten lediglich für das sogenannte «Nudging» vor, also in Form von Lärmdisplays am Strassenrad zum Zweck der Information und Sensibilisierung. Der Städteverband kann diesen Entscheid nicht nachvollziehen, denn er hält das «Nudging» für keine ausreichende Massnahme.

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