Das Entlastungspaket des Bundes bedroht den finanziellen Handlungsspielraum der Städte
Die Städte haben wiederholt versucht, sich beim Entlastungspaket 27 des Bundes Gehör zu verschaffen. Sie sind durch die Leistungskürzungen direkt betroffen. Ebenfalls schätzen die Städte das Risiko der indirekten Betroffenheit, das heisst, dass die Kantone abgewälzten Kosten nicht allein kompensieren, als sehr hoch ein. Zumal diverse Kantone bereits an der Umsetzung eigener Sparpakete sind.
Die urbane Schweiz erbringt über 80% der nationalen Wirtschaftsleistung. Die Städte sind Wohn- und Arbeitsorte, Zentren der Kultur und Bildung und Treiberinnen der Innovation, der nachhaltigen Mobilität und der ambitionierten Klima- und Energiepolitik. Die kumulierten Lasten aus Aufgabenverschiebung und deren Folgekosten sowie der demografischen Entwicklung gefährden langfristig die Handlungsfähigkeit der Städte in diesen Bereichen. Städte brauchen Planungssicherheit und finanziellen Handlungsspielraum, um ihre Aufgaben als bevölkerungsnächste Ebene und Wirtschaftstreiberinnen des Landes nachhaltig wahrnehmen zu können. Während sie vom Grossteil der Massnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, gibt es einige Entscheide, die besonders stossend sind.
Die Kürzung der Abgeltungspflicht im Asylbereich (Beschränkung Globalpauschale auf 5 Jahre) widerspricht diametral den Zielen und Inhalten der Integrationsagenda, auf die sich Bund und Kantone gemeinsam geeinigt haben und die auch von Städten und Gemeinden mitgetragen werden. In einigen Kantonen sind die Städte direkt für die Unterbringung, Betreuung und Asylsozialhilfe zuständig, in anderen Kantonen geht die Zuständigkeit später auf sie über. Die verfrühte Verschiebung wird die Städte finanziell massiv belasten und Integrationsprozesse gefährden.
Die Stimmbevölkerung hatte sich 2023 für das Klima- und Innovationsgesetz ausgesprochen. Kürzungen im Bereich der Klima- und Umweltpolitik sowie des öffentlichen Verkehrs missachten diesen Volksentscheid und gefährden die nötige Instandhaltung und den Ausbau öffentlicher Infrastruktur sowie die städtischen, nationalen und internationalen Klimaziele. Der von den Kantonen eingebrachte Kompromiss muss nun von allen Seiten rasch in ein weiterentwickeltes Gebäudeprogramm führen, das die Sanierungsrate spürbar erhöht.
Die Beitragskürzungen an Hochschulen und Innovationsförderung trifft die Städte besonders hart. Ohne attraktive Bildungs- und Forschungsangebote ist die Attraktivität der Städte gefährdet, worauf letztlich die Schweizer Wirtschaft angewiesen ist. Bei der Bildung zu sparen, ergibt aus städtischer Sicht keinen Sinn und schadet der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung.
Gemäss Art. 50 der Bundesverfassung beachtet der Bund bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden und nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und Agglomerationen. Über die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung RVOV (Art. 15) ist zudem festgelegt, dass der Bund die Gemeinden und Städte einbezieht, sofern sein Vorhaben wesentliche kommunale Interessen berührt. Folgt der Bund dieser Verpflichtung, muss er die Städte stärker und adäquater in die Ausgestaltung der Spar- und Finanzpolitik einbeziehen.
