Legaler Cannabis-Konsum braucht flankierende Massnahmen
Die Erfahrung zeigt, dass ein Cannabis-Verbot nicht dazu führt, dass der Konsum abnimmt. Stattdessen wird der illegale Markt und damit auch das organisierte Verbrechen gestärkt. Dies gefährdet die Gesundheit der Konsumierenden, bedroht die öffentliche Sicherheit und schleust grosse Geldsummen an der öffentlichen Hand vorbei. Die Städte begrüssen daher, dass ein neues Cannabisproduktegesetz den legalen und solchermassen risikoärmeren Konsum ermöglichen soll. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat dazu einen Gesetzesentwurf im Herbst 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Die weitere Behandlung wird die Kommission nach Auswertung der Vernehmlassung voraussichtlich im Lauf des Jahres aufnehmen.
Zurückzuführen ist das Ganze auf die parlamentarische Initiative Siegenthaler «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz» (20.473).
Starke Regulierung und Jugendschutz wird begrüsst
Die Städte begrüssen beim Gesetzesentwurf insbesondere die Entkriminalisierung und Entstigmatisierung des Konsums, die Regulierung durch öffentlich-rechtliche Institutionen, das nicht-gewinnorientierte Modell, das Werbeverbot und das Verbot der vertikalen Integration zwischen nicht-gewinnorientiertem Verkauf und gewinnorientierter Produktion. Ein grosses Anliegen ist den Städten auch der Jugendschutz.
Erfahrungen der Pilotstädte und Vier-Säulen Modell
Obwohl der vorliegende Gesetzesentwurf in die richtige Richtung zielt, sehen die Städte noch Anpassungsbedarf: Verschiedene Städte konnten im Rahmen von Pilotversuchen wertvolle Erkenntnisse sammeln, diese sollten noch stärker berücksichtig werden.
Insbesondere in folgenden Bereichen sieht der Städteverband Anpassungsbedarf:
- Vier-Säulen-Modell umsetzen: Das Vier-Säulen-Modell (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) wird zumindest betreffend Prävention und Repression zu wenig beachtet. So enthält der Gesetzesentwurf in gewissen Bereichen keine ausreichenden Bestimmungen zur Vorbeugung und Verringerung des problematischen Cannabiskonsums. Die Bekämpfung des illegalen Cannabismarktes fehlt gänzlich.
- Übergang für die laufenden Pilotprojekte: Im Vorentwurf ist keine Übergangsregelung für die laufenden Pilotprojekte gemäss Art. 8a Betäubungsmittelgesetz (BetmG) angedacht. Es braucht jedoch zwingend eine Übergangsbestimmung, die eine Weiterführung der Versorgungskette (Anbau bis Verkauf) ermöglicht. Die bestehende, bewilligte Infrastruktur soll geordnet in das neue Regime überführt werden können – ohne Angebotsabriss, Datenverlust oder Rechtsunsicherheit.
- Kantone zur Koordination mit Standortgemeinden verpflichten: Die Städte tragen Zentrumslasten und sind nahe an den Zielgruppen. Ausserdem werden sie voraussichtlich die hauptsächlichen Standortgemeinden von physischen Verkaufsstellen sein. Das Gesetz soll die Kantone deshalb zur Koordination mit den Städten und zur Vergütung von Aufgaben verpflichten, die diese subsidiär stemmen. Die Kantone sollen die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, insbesondere mit den Städten mit Zentrumsfunktion, in den kantonalen Ausführungsgesetzen konkret definieren und die Städte in den Gesetzgebungsprozess einbeziehen.
- Lenkungsabgabe überdenken: Eine Lenkungsabgabe ist aus Sicht der Prävention und der Suchthilfe kritisch zu beurteilen. Einerseits ist mit beträchtlichen zusätzlichen Ausgaben für Prävention, Schadensminderung und Suchthilfe in den Städten zu rechnen. Gleichzeitig darf der Preis für die Cannabisprodukte nicht zu hoch sein, um mit dem Schwarzmarkt konkurrenzieren zu können. Vor diesem Hintergrund fordern die Städte das Parlament auf, die Lenkungsabgabe zu überdenken. Einerseits sollen eventuelle Gewinne aus dem Verkauf eingesetzt werden können für die genannten Ausgaben. Andererseits ist anstelle einer Lenkungsabgabe einer zweckgebundenen Verbrauchssteuer der Vorzug zu geben, die ebenfalls zumindest teilweise für dieselben Ausgaben eingesetzt werden kann. Insbesondere Kantone, Städte und Gemeinden, welche die Präventions- und Vollzugsarbeit vor Ort leisten, sollen angemessen von diesen Mitteln profitieren. Generell muss der notwendige Ausbau der Präventionsarbeit der Städte abgegolten werden.
- Preisgestaltung ins Gesetz: Die Preisgestaltung ist ein zentraler Aspekt der Nachfragesteuerung. Das Gesetz sollte Verkaufspreise vorsehen, mit denen der legale Markt mit dem Schwarzmarkt konkurrieren kann, ohne den Konsum zu fördern.
- Zugang zu Beratungs- und Behandlungsangeboten sicherstellen: Obwohl der Gesundheitsschutz im Gesetzesentwurf einen hohen Stellenwert hat, findet sich leider keine Aussagen dazu, wie der Zugang zu Beratungs- und Behandlungsangeboten für Personen mit problematischem Konsum verbessert werden kann.
- Flankierende Massnahmen für konsumierende Minderjährige: Trotz des Verbots konsumieren viele Minderjährige Cannabis. Es braucht deshalb zwingend flankierende Massnahmen (z.B. Förderung eines risikoarmen Konsums, niederschwellige Beratungs- und Therapieangebote, Drug-Checking-Angebote für Minderjährige). Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich der Schwarzmarkt zunehmend auf diese Zielgruppe konzentriert.
