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Städte begrüssen die Erneuerung der Wohnraumförderung

3. Juni 2026 – Der Ständerat hat über die Kredite für die Erneuerung der Wohnraumförderung beraten. Der Schweizerische Städteverband begrüsst die deutlichen Entscheide über neue Mittel für den Fonds de Roulement und für die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger, hält die Mittel aber für zu gering in Anbetracht der Wohnraumknappheit im preisgünstigen Segment.

Die Wohnungsknappheit betrifft längst nicht mehr nur die grossen Kernstädte und Agglomerationen. Es fehlt vielerorts insbesondere an Wohnraum im preisgünstigen Segment. Für die Erstellung und den langfristigen Erhalt des preisgünstigen Wohnraums sind gemeinnützige Wohnbauträger die wichtigsten Partner der Städte. Soll genügend preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden, müssen die Bedingungen für diese Partner gestärkt werden. Die Städte begrüssen deshalb die deutlichen Entscheide des Ständerats, die Kredite für den Fonds de Roulement (25.077) und die Eventualverpflichtungen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW (25.087) anzunehmen.

 

Diese neuen Kredite für die indirekte Wohnraumförderung reichen allerdings nicht aus, um die derzeitige Nachfrage nach den Fördermitteln durch gemeinnützige Wohnbauträger abzudecken. Beide Instrumente werden die Anzahl der jährlich vergebenen Anleihen senken müssen. Der Städteverband bedauert, dass keine Erhöhung der Mittel, die notabene die Bundeskassen nicht belasten, vorgesehen wurden, begrüsst aber die Weiterführung der bewährten Bundeshilfen der indirekten Wohnraumförderung.

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